ETA versus abZ

Keine Wahl zwischen ETA und hEN

Im aktuellen Newsletter des DIBt klärt die Behörde den Stellenwert von Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) innerhalb des europäischen und bauaufsichtlichen Rahmens. Hersteller fragen wohl gehäuft, welche harmonisierte technische Spezifikation  – ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) oder eine harmonisierte Norm (hEN) – vorzugsweise als Basis für die Leistungserklärung  und zugehörige CE-Kennzeichnung herangezogen werden sollte. 
Die Berliner Baubehörde stellt klar, dass keine Wahlmöglichkeit zwischen hEN und EAD besteht. "Vielmehr gilt: Für Bauprodukte, die in den Anwendungsbereich einer hEN fallen, ist der Hersteller aufgrund der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011, BauPVO) verpflichtet,  eine Leistungserklärung auf Basis der hEN zu erstellen und die CE-Kennzeichnung anzubringen. Für solche Bauprodukte können keine ETA zur Bewertung von Produktleistungen ausgestellt werden.
Nur für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig von einer hEN erfasst sind, können Produktleistungen über eine ETA bewertet werden. Die ETA wird auf Antrag des Herstellers des Bauprodukts ausgestellt und ist mit dem zugrundeliegenden EAD Basis für die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung."

->zur vollständigen Meldung des DIBt

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