Gütesicherung für Beschläge aktualisiert
Wie der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie in seiner jüngsten Pressmitteilung berichtet, haben die Mitglieder der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge die bestehenden Güte- und Prüfbestimmungen ergänzt. Die Neufassung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/3 berücksichtigt die Weiterentwicklung der DIN EN 13126-8 zu den Anforderungen und Prüfverfahren für Drehkipp-, Kippdreh- und Drehbeschläge. Darin wurden unter anderem, analog zur DIN EN 12400, drei Klassen für die Anzahl an Prüfzyklen eingeführt. Kipp- und Drehzyklen erfolgen nunmehr mit gleicher Zyklenzahl. Der bisherige Prüfablauf wurde durch den aus DIN EN 1191:2012 bekannten Prüfablauf komplett ersetzt. Für das Erreichen der Endlagen bei der Prüfung wird aber in der neuen Beschlagnorm im Gegensatz zur EN 1191 unabhängig von den jeweiligen Flügelmassen stets die maximale Bezugsgeschwindigkeit verwendet. Für Flügelmassen größer als 130 Kilogramm wurde ein neues optionales Format für den Probekörper festgelegt. Zudem wurde eine Erhöhung der Anforderung beim Annahmekriterium „max. Kraft zum Schließen des Flügels“ vorgenommen um eine Angleichung an die DIN EN 13115 zu erreichen.
Die freiwilligen Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/3 gehen mit zusätzlichen Qualitätsanforderungen über die Festlegungen der zugrunde gelegten Europäischen Normen hinaus und sollen weiterhin die besondere Güte der Schutzbeschläge in den Vordergrund rücken. Das RAL-Gütezeichen kann deshalb nur von einem Hersteller erlangt werden, der die hier gestellten Qualitätsanforderungen von der Konstruktion bis hin zur Fertigung erfüllt. Besonderes Merkmal aller RAL zertifizierten Produkte ist eine gegenüber der Norm zusätzliche Eigen- und Fremdüberwachung. red, 21.12. 2017