Notwendige Änderungen im Zahlungsverkehr

Bis zur Umstellung auf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) ist zwar noch bis 1. Februar 2014 Zeit. Unternehmen sollten dennoch schon rechtzeitig Vorkehrungen dafür treffen. Denn die heute bestehenden, nationalen Zahlungsverfahren, Überweisung und Lastschriften, können in der bestehenden Form nur noch bis zum 31. Januar 2014 genutzt werden. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die neue 22-stellige IBAN (International Bank Account Number) ersetzt, die bereits aktuell in Verwendung ist. Für Überweisungen ins Ausland ist zusätzlich bis zum 1. Februar 2014 noch die BIC (Business Identifier Code) notwendig. Zu finden sind diese Nummern bereits auf den Kontoauszügen. Der Verband KMU-Berater, Bundesverband freier Berater e.V., empfiehlt, die Nummer bereits jetzt auf den Geschäftspapieren zu verwenden, so dass Geschäftspartner diese Nummern ins System einpflegen können. Zu beachten ist außerdem, dass die Software für den Zahlungsverkehr auf dem aktuellen Stand ist und dass die Kontodaten der Mitarbeiter für die Lohn- und Gehaltszahlung zu aktualisieren sind. Dazu müssen die Beschäftigten ihre IBAN angeben, alternativ lässt sich die Nummer aber auch über IBAN-Rechner online aus der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl berechnen.


Aufwändig wird die Umstellung vor allem beim Lastschriftverfahren. So müssen Unternehmern, nach Angaben von KMU, eine neue Inkasso-Vereinbarung mit ihren Banken abschließen sowie eine Gläubiger-Identifikations-Nummer bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Zudem sind die Kunden zu kontaktieren und in bestimmten Fällen ist auch eine neue Ermächtigung von Nöten.


Detaillierte Informationen sowie Checklisten zur Umstellung auf das neue Verfahren gibt es bei vielen Banken. Auch die Deutsche Bundesbank hat eine Informationsseite mit umfangreichen Informationen zum Thema SEPA eingerichtet.

Internetseite SEPA der Bundesbank:
www.sepadeutschland.de




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