Förderungen für Smart Home

Infos für die Kundenberatung

Während des Beratungsgesprächs mit interessierten Kunden sollten auch die Fördermöglichkeiten zur Sprache kommen. Wenn sich der Kunde für den Einbau von Maßnahmen zum Einbruchschutz interessiert, z.B. Licht- oder Bewegungssensoren, eine Tür- oder Fensterverriegelung oder Alarmanlage, muss man bei der KfW nach dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ suchen (Programmnummer 159: www.kfw.de/159). Hier werden für Einzelmaßnahmen zinsgünstige Kredite bewilligt. „Pro Wohneinheit gibt es bis zu 50.000 Euro Kredit über die finanzierende Hausbank“, sagt Manuela Mohr aus dem Referententeam der KfW.

Beim BAFA gibt es Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Der Blick auf die Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann sich also lohnen. Suchen Sie nach „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Auch hier gilt: es werden Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz erhöhen. Darunter fällt zum Beispiel die Optimierung von Lüftungsanlagen. 15 Prozent der Kosten für das „Efficiency Smart Home“ werden bezuschusst. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von fünf Prozent wird gewährt, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan enthalten war (iSFP-Bonus). Die Anträge für diese Förderung muss man direkt beim BAFA stellen.

Mit zinsgünstigen Krediten fördert die KfW die Sanierung von Gebäuden zum Effizienzhaus. Bei dieser Förderung können auch innovative Anlagentechnik, Heizungstechnik aus erneuerbaren Energien sowie Mess-, Steuer- und Regeltechnik finanziert werden. Aber aufgepasst! Laut Wolfram Schweickhardt, stellvertretender Pressesprecher der KfW, werden im Programm des Bundes für effiziente Gebäude keine Einzelmaßnahmen gefördert, sondern es wird nur dann ein Kredit bewilligt, wenn ein komplettes Gebäude saniert und zum Beispiel ein Effizienzhausstandard 85 oder besser erreicht wird. Abhängig vom erreichten Gebäudestandard wird im Rahmen des Kredits ein Teilschulderlass gewährt. Für den Neubau gibt es das Programm „Klimafreundlicher Neubau“.

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