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Schmieden wird Immaterielles Kulturerbe

Handwerkliches Schmieden wird in Bayern Immaterielles Kulturerbe

Schmieden wird Kulturerbe.
Foto: IFGS

Schmieden wird Kulturerbe.
Foto: IFGS
Der IFGS ist mit seinem Antrag das Schmieden als Immaterielles Kulturerbe einzutragen erfolgreich, wie der Internationale Fachverband Gestaltender Schmiede in seiner jüngsten Pressemitteilung informiert. Laut Mitteilung des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat ist das handwerkliche Schmieden in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen.

Mit dem positiv beschiedenen Antrag hat der IFGS sein erstes Ziel erreicht. Nun wird versucht eine landesweite Eintragung zu erreichen. Im Gegensatz zu den meisten Ländern in Europa muss in Deutschland ein Antrag zunächst in einem der 16 Bundesländer eingereicht werden, erst danach kann eine landesweite Eintragung in Angriff genommen werden.

Da Bayern im deutschen Schmiedehandwerk zahlenmäßig führend ist, hatte sich der IFGS entschlossen die Eintragung zunächst dort anzustreben. Damit folgt der IFGS dem Vorbild der Schmiede in Österreich und der Schweiz, die schon seit einigen Jahren in der Liste des Immateriellen UNESCO-Kulturerbes aufgeführt werden. Auch bei diesen Anträgen war der IFGS hilfsweise beteiligt. IFGS-Präsident Thomas-Maria Schmidt freut sich: „Auch wenn aus dieser Eintragung keine direkte Förderung erfolgt, sind wir stolz darauf, dass unser Handwerk nun die Anerkennung findet, das es verdient. Die dreijährige Arbeit am formal recht aufwändigen Antrag hat sich letztlich gelohnt!“

Das zuständige Expertengremium am Bayerischen Finanzministerium erklärt: „Das Schmieden gehört zu den sehr alten Handwerks-techniken, die sich je nach verwendetem Metall und geplanten Anforderungen immer weiter spezialisiert haben. Das Spektrum reicht von den Eisen- und Waffenschmieden bis zu den Nagel- und Goldschmieden. Heute findet die Kunst des handwerklichen Schmiedens von Eisen und Stahllegierungen vor allem in kleinen Betrieben statt, in denen ebenso Neuanfertigungen produziert, wie Restaurierungsarbeiten durchgeführt werden. Sie sind aufgrund ihrer Spezialisierung und Vielseitigkeit für unterschiedlichste Arbeiten an Gebäuden, sowie bei der Restaurierung historischer Gitter und Beschläge von Bedeutung.“ Die nächste Bewerbungsrunde für eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis startet am 1. April 2025.

www.ifgs.de

Der IFGS stellt im April einen Antrag für eine Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis.
Foto: IFGS

Der IFGS stellt im April einen Antrag für eine Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis.
Foto: IFGS

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