Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z‑30.3‑6
Die neue AbZ (April 2022) schafft für weitere fünf Jahre die Voraussetzung, in statisch beanspruchten Komponenten eine große Bandbreite von nichtrostenden Edelstahlsorten einsetzen zu können, ohne aufwendige Zustimmung im Einzelfall. In der neuen Fassung ist der Abschnitt 3.3 „Bemessung“ um den Abschnitt 3.3.2 „Bemessung von geschraubten Verbindungen“ erweitert worden. Dieser neue Abschnitt enthält Berechnungsgrundlagen zur Abschertragfähigkeit und zur Zugfestigkeit einer Schraube sowie einer kombinierten Beanspruchung aus Scherung und Zug. Für...