Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z‑30.3‑6

Die neue AbZ (April 2022) schafft für weitere fünf Jahre die Voraussetzung, in statisch beanspruchten Kom­ponenten eine große Bandbreite von nichtrostenden Edelstahl­sorten einsetzen zu können, ohne aufwendige Zustimmung im Einzelfall. In der neuen Fassung ist der Abschnitt 3.3 „Bemessung“ um den Abschnitt 3.3.2 „Bemessung von geschraubten Verbindungen“ erweitert worden. Dieser neue Abschnitt enthält Berechnungsgrundlagen zur Abschertragfähig­keit und zur Zugfestigkeit einer Schraube sowie einer kombinierten Beanspruchung aus Scherung und Zug. Für...