Haftung für Bauproduktmängel

Der Fall „Odenbach“

Was für Volker Odenbach gilt, gilt für die meisten Einzelunternehmer. Macht der Auftraggeber Schadensersatzansprüche von ca. 26.000 Euro geltend, droht die Insolvenz. Dem Landauer Glasermeister ist dies passiert. Weil er aber die aktuelle Gesetzeslage für ungerecht hält, hat er sich beim Bundesjustizministerium beschwert und eine Antwort erhalten.

Glasermeister Odenbach hat im November 2014 einem Kunden Fenster mit Stahlrahmen eingebaut. Aufgrund unsachgemäßer Verzinkung sind diese nach sechs Wochen korrodiert. Die Fensterrahmen hatte Odenbach beim Großhändler Christian Ufer in Landau bestellt. Dieser wiederum hatte ein Unternehmen im Elsass mit der Fertigung der Rahmen aus Stahlsystemprofilen beauftragt. Von dort wurden die fehlerhaften Produkte geliefert. Der französische Metallbauer hatte offensichtlich die Vorgaben des Profilherstellers Forster nicht beachtet, nach denen die Stahlprofile nach Verarbeitung bandverzinkt werden müssen....

Thematisch passende Artikel:

Gewährleistungsrecht pro Ausführende

Bislang waren Unternehmer in der Haftung für die Bauprodukte, die sie lediglich verarbeitet haben. Im November 2015 hatte metallbau über den Fall von Volker Odenbach berichtet, der bei einem Kunden...

mehr

Förderungen Fenster

KfW-Kredit für neue Fenster

Über alte, einfach verglaste Fenster geht noch immer viel zu viel Wärme und Energie verloren. Moderne energieeffiziente Fenster sind dagegen echte Energiesparer. Hierbei ist der...

mehr