18008-Teil 1 + 2
Zur Veröffentlichung freigegeben 18.08.2019 |Wie der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller in Frankfurt in seiner jüngsten Pressemitteilung meldet, hat der Normenausschuss Ende Juli 2019 die Schlussfassungen zu den Teilen 1 und 2 der DIN 18008 zur Veröffentlichung freigegeben.
Im Blick auf den Abschnitt über Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe bleibt die Anforderung unverändert gegenüber der bisherigen Regelung. „Man muss kein Sicherheitsglas einsetzen, wo es die Verkehrssicherheit nicht erfordert“, so Frank Koos, Geschäftsführer für Normung, Technik und internationale Aktivitäten des VFF, und Koos weist darauf hin: „Bauherren können sich aber auch aus anderen Gründen für Sicherheitsglas entscheiden, zum Beispiel in Verbindung mit einbruchhemmenden Bauteilen“.
Die verabschiedete Regelung zum Abschnitt 5.1.4. der DIN 18008-1 („Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe“) lautet: „Werden auf Grund gesetzlicher Forderungen zur Verkehrssicherheit Schutzmaßnahmen für Verglasungen erforderlich, kann dies beispielsweise durch Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfüllt werden. Anmerkung: Es wird auf § 37, Abs. (2) Musterbauordnung (MBO) bzw. die entsprechende Formulierung der jeweils geltenden LBO hingewiesen.“
Der genannte Absatz im § 37 Musterbauordnung lautet: „Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.“
„Da noch kein Veröffentlichungstermin genannt wurde, ist erfahrungsgemäß bis zur Veröffentlichung der Norm mit einem Zeitraum von mindestens drei Monaten zu rechnen. Eine bauaufsichtliche Einführung erfolgt dann noch später", so Koos.
Aufgrund der Diskussion um die Neufassung der DIN 18008 hat sich jetzt jedoch scheinbar ein Interpretationsbedarf zum genannten Abschnitt der § 37 der MBO ergeben. Deshalb wird der VFF kurzfristig mit anderen Verbänden die bestehende Auffassung zur Verkehrssicherheit bei bodentiefen Verglasungen erläutern. Damit kann dann die erforderliche Bewertung in der Planung objektiv erfolgen, und die notwendigen Schutzmaßnahmen können dann festgelegt werden.
Die neue Norm bringt auch Änderungen bei der Glasdimensionierung und eine Erleichterung bei der Bemessung kleinformatiger Scheiben. "Der VFF hat bereits ein Projekt des ift Institut für Fenstertechnik zur Erstellung von Typenstatiken für die Glasbemessung vorbereitet, um der Branche künftig eine einfache Nachweisführung zu ermöglichen", künfigt Koos an.