Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen auch für Leasingfinanzierungen Bürgschaften von ihrer Bürgschaftsbank bekommen. Die Mittel für das Programm „Leasing Bürgschaft“ kommen aus dem EU-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Das Programm richtet sich an Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro.
Anträge stellen die Leasinggesellschaften für ihre Leasingkunden über die Website www.leasing-buergschaft.de . Anhand des Investitionsorts wird der Antrag automatisch an die zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet. Das neue Programm ist an die Arbeit der Leasingunternehmen angepasst: Das rechnergestützte Verfahren garantiert schlanke Prozesse und schnelle Entscheidungen.
Gefördert werden Leasingfinanzierungen für Leasinggüter mit einer Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten. Dazu werden Bürgschaften von 30 oder 60 Prozent für Leasing-Investitionen bis maximal 500.000 Euro übernommen. Die Leasinggesellschaften erhalten je nach Investitionsvolumen und nach Bereitstellung der notwendigen Informationen innerhalb von zwei oder höchstens fünf Bankarbeitstagen eine Entscheidung.
Das Programm startet im Januar 2014 und läuft drei Jahre. Entwickelt wurde es vom Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen zusammen mit dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.