Prüfung der Schließkraft bei Toren mit Lichtgitter
Die Prüfung der Schließkräfte nach ASR 1.3 wirft bei Industrietoren mit Lichtgittern ein praktisches Problem auf. Sonja Frieß erläutert: "An einem ausreichend berührungslos abgesicherten Tor würde der Versuch die Schließkräfte zu messen scheitern, weil die Person mit dem Messgerät erkannt wird und das Tor dann nicht schließt. Es ist nicht vorgesehen, die Sicherheitseinrichtungen abzuschalten und im Anschluss die nicht begrenzten Schließkräfte zu messen - dies kann durchaus gefährlich sein". Die Leiterin des Arbeitsgebietes Fenster, Türen, Tore bei der Berufsgenossenschaft Handel und Logistik in Bonn fährt fort, "die Prüfung der Schließkräfte kontrolliert, welchen Kräften eine Person beim Passieren eines Tores ausgesetzt sein könnte, falls es zu einer Kollision mit der Hauptschließkante kommt. Ist das Tor jedoch berührungslos abgesichert, z.B. mit einem Lichtgitter, so wird die Schließbewegung unter-brochen und das Tor reversiert, ohne dass die Person mit dem Torflügel in Berührung kommt." Die Expertin für Sicherheit betont, "nicht jedes Lichtgitter ist geeignet jedes Tor berührungslos abzusichern, d.h. es muss geprüft werden, ob die Absicherung an jeder Stelle greift und z.B. der Nachlaufweg des Flügels nicht zu lang ist".