Verschärfte Richtlinien für Sicherheitsglas
Mit der Anpassung deutscher Baunormen an EU-Standards werden die Richtlinien für Sicherheitsglas verschärft. Wie der deutsche Bundesverband Flachglas (BF) informiert, wird zu diesem Zweck die DIN 18008 novelliert und in die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) überführt. „Es wird intensiv daran gearbeitet, die Sicherheit im Bereich der Verglasungen von Gebäuden signifikant weiter zu erhöhen“, kommentiert BF-Hauptgeschäftsführer Jochen Grönegräs den Prozess.
Wesentliche Neuerungen: Sehr niedrig über dem Boden verbaute Gläser, beispielsweise in Terrassentüren, sollen in Zukunft aus Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder Verbundsicherheitsglas (VSG) bestehen. Vertikale Verglasung, die tiefer als 80 Zentimeter über dem Boden eingesetzt wird, soll zukünftig mindestens bis zu dieser Höhe aus Sicherheitsglas bestehen. Darüber hinaus wird VSG auch der neue Standard für Überkopfverglasungen über Verkehrsflächen.
ESG und VSG werden vorgeschrieben, weil sie entweder in nicht-scharfkantige Teile zersplittern (ESG) oder mit einer eingefügten Folie vom Auseinanderbrechen gehindert werden (VSG) – Unfälle durch große, scharfkantige Glasbruchstücke sollen so der Vergangenheit angehören. In niedrigen Höhen dient dies vor allem zum Schutz für Kinder. Aus demselben Grund gelten ähnliche Sicherheitsrichtlinien bereits in einigen europäischen Ländern wie Italien, Belgien oder den Niederlanden. „ESG und VSG können schlimme Unfallfolgen auf ein Minimum reduzieren. Und das mit relativ wenig Arbeits- und Kostenaufwand“, meint Grönegras.
Einen Mehraufwand wird die neue DIN 18008 bei der statischen Nachweisführung mit sich bringen. Die „Nachweiserleichterung“ bis 1,6 Quadratmeter vertikaler Fensterfläche wird in Zukunft entfallen, und dieselbe Regelung für Dachflächenfenster steht momentan nach BF-Angaben ebenfalls auf der Kippe.
red, 4.9. 2017