Vom Hochwasser beschädigte Feuerschutztüren

Die Überschwemmungen in den deutschen Hochwassergebieten hinterlassen immense Folgeschäden. In diesem Zusammenhang sind sämtliche Brandschutz- und sicherheitstechnische Einrichtungen in Gebäuden, die mit dem Hochwasser in Kontakt gekommen sind, zu überprüfen. Darauf weist der Industrieverband Tore Türen Zargen (ttz) in seiner Verbandsrichtlinie „Feuer-, Rauch- und/oder Schallschutzabschlüsse in Hochwassergebieten“ hin.

Insbesondere müssen die Feuerschutz- und Rauchschutztüren und -tore in den betroffenen Wohn-, Büro- und Industriegebäuden auf ihre uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Alleinige Sichtprüfungen reichen hier unter keinen Umständen aus, denn sind Türen und Tore mit den Eigenschaften Feuer- und Rauchschutz oder auch Schallschutz mit Wasser in Berührung gekommen, so lässt sich ein Austausch nicht mehr vermeiden. Eine Einschätzung, die auch vom Materialprüfungsamt in Dortmund bestätigt wird.

Die Isolierstoffe der Türen und Tore nehmen Wasser auf, das aufgrund der Kapillarwirkung nach oben steigt und nicht mehr austrocknen kann. Die Folge ist, dass wasserempfindliche bzw. wasserlösliche Schutzelemente beschädigt oder zerstört werden, weshalb die eigentliche Funktion wie z. B. ”der sicherer Schutz bei Feuer” nicht mehr gewährleistet ist.

Der Industrieverband empfiehlt daher, sich unbedingt bei entsprechenden Wasserschäden an Brandschutztüren und -toren sowie Schallschutztüren mit den Herstellern beziehungsweise Lieferanten in Verbindung zu setzen. Nur so kann der sichere Zustand des Gebäudes und die lebensrettende Funktion der Türen/Tore schnellstmöglich wieder erreicht werden. red

Weitere Informationen unter:

http://www.ttz-online.de/Verbandsrichtlinien-und-Empfeh.19.0.html

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