Interview

Ulrich Schröders, System Schröders

„Die Kunden werden sich umstellen müssen.“

Was die neue CE-Kennzeichnung für Feuer- und Rauchschutztüren bringt, analysiert Ulrich Schröders, Geschäftsführer bei System Schröders. Das Unternehmen entwickelt Stahltüren, die 50 lizenzierte Fachbetriebe im Modulsystem bauen.

metallbau: Zum November 2019 endet die Koexistenzphase für die Vermarktung von Feuer- und Rauchschutztüren mit nationaler Kennzeichnung. Was ändert sich ab November?

Ulrich Schröders: Nach Ablauf der Koexistenzperiode der DIN EN 16034 dürfen nur noch Feuer- und Rauchschutztüren und -tore entsprechend dieser Norm mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Feuer- und Rauchschutzabschlüsse mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und Rauchschutztüren mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis dürfen nach Ablauf der Koexistenzperiode nicht mehr verkauft werden. Es ist möglich, dass die Koexistenzperiode verlängert wird, da aus normungstechnischen Gründen bisher nur Außentüren und Tore mit CE-Kennzeichnung verkauft werden dürfen. Der wichtigste Bereich der Innentüren folgt voraussichtlich erst im ersten oder zweiten Quartal dieses Jahres. Die Koexistenzperiode für Feuer- und Rauchschutzinnentüren wäre ohne eine Verlängerung sehr kurz. Für Türen und Tore, die vor dem Ablauf der Koexistenzperiode eingebaut wurden, gilt aber der Bestandsschutz. Die Abschlüsse müssen nicht ausgetauscht werden.

metallbau: Welche Details enthalten die neuen Kürzel (z.B. EI230-Sa-C5) im Vergleich zu den bisherigen Feuerschutzklassen der Türen?

Schröders: Die Klassen werden in der Klassifizierungsnorm EN 13501-2 definiert. Die Klassen sind im Vergleich zu den nationalen Klassen detaillierter, aber auch komplizierter geworden. Das „E“ steht für die „Flammendichtheit“ der Tür, das „I2“ für die Isolierung. Der Rauchschutz wird mit einem „S“ abgekürzt, wobei „Sa“ rauchdicht ohne Berücksichtigung des Bodenspaltes, geprüft bei Umgebungstemperatur bedeutet und „S200“ für Rauchdichtigkeit bei Temperaturbeanspruchung steht. Feuerschutztüren müssen in Deutschland mindestens der Klasse „Sa“ entsprechen. „C5“ bedeutet, dass die Dauerfunktion der Selbstschließung 200.000 Zyklen beträgt. Eine feuerhemmende und rauchdichte Tür „T 30-RS“ entspricht also einer CE-gekennzeichneten Tür „EI230-S200-C5“. Ohne Rauchschutz „RS“ wäre es eine „EI230-Sa-C5“. Feuer- und Rauchschutztüren müssen immer der Klasse „C5“ entsprechen. Bei Feuer- und Rauchschutztoren reicht die Klasse „C2“, bei der die Dauerfunktion der Selbstschließung nur 10.000 Zyklen beträgt.

metallbau: Was ändert sich für die Dokumentation mit der europäischen Kennzeichnung?

Schröders: Für zugelassene Türen und Tore bzw. für Abschlüsse mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis müssen bisher zu jedem gelieferten bzw. eingebauten Türtyp eine Kopie des Zulassungsbescheides, die Einbau- und Wartungsanleitung und eine von der Montagefirma unterschriebene Übereinstimmungsbestätigung des Einbaus beim Bauherrn vorgelegt werden. Bei CE-gekennzeichneten Türen gibt es nun keinen Zulassungsbescheid mehr. Die Dokumentation von CE-gekennzeichneten Türen beschränkt sich auf die Leistungserklärung, das CE-Zeichen in Papierform, die Einbau- und Wartungsanleitung und die von der Montagefirma unterschriebene Einbaubestätigung. In der Leistungserklärung bestätigt der Hersteller alle Leistungseigenschaften der Tür. Zu diesen Leistungseigenschaften gehören neben dem Feuer- und Rauchschutz auch andere in europäischen Normen geregelte Eigenschaften, wie zum Beispiel Einbruchschutz, Schallschutz und Wärmedämmung. Eine weitere Dokumentationspflicht gibt es nicht. Die Kunden werden sich umstellen müssen, da es nun kein von einer anerkannten Stelle ausgestelltes Dokument, wie es eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik ist, mehr gibt.

metallbau: Was ist vor dem November beziehungsweise danach bei Feststellanlagen zu beachten?

Schröders: Sowohl unsere nationalen Feuer- und Rauchschutzabschlüsse als auch unsere Abschlüsse mit CE-Kennzeichnung dürfen mit Feststellanlagen ausgestattet werden. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen oder Feststellanlagen mit Bauartgenehmigung verwendet werden. Die DIN 14677 muss beachtet werden. Die Inhalte dieser Norm sind in der Bauartgenehmigung der Feststellanlage aufgeführt. In dieser Norm ist zum Beispiel geregelt, wie viele Rauchmelder verwendet werden und wo diese montiert werden müssen. Feststellanlagen dürfen nur durch ausgebildete Fachkräfte für Feststellanlagen in Betrieb genommen und gewartet werden. Hier ist ein Kompetenznachweis gefordert, der alle fünf Jahre erneuert werden muss. Die Wartung muss jährlich durchgeführt werden. Zusätzlich muss eine Funktionsprüfung im ersten Jahr monatlich und danach quartalsweise erfolgen. Die Abnahme, die periodische Überprüfung und die Wartung müssen in einem Wartungsbuch aufgezeichnet werden. Die Rauchmelder müssen spätestens alle acht Jahre getauscht werden. Näheres steht auch hier in der Bauartgenehmigung der Feststellanlage.

metallbau: Wie oft werden bei Brandschutztüren Einzelfalllösungen nachgefragt?

Schröders: Unsere Lizenznehmer haben sich auf Sonderlösungen und Türen mit hohen Anforderungen spezialisiert. Obwohl sicherlich nur ein sehr geringer Teil der hergestellten Türen und Tore Einzelfalllösungen darstellen, ist die Entwicklung von Einzelfalllösungen und auch die Beantragung der häufig erforderlichen behördlichen Zustimmungen unser tägliches Geschäft. Ich schätze, dass wir ca. 100 bis 120 Einzelfallverfahren im Jahr bearbeiten.

metallbau: Ist die Zustimmung einer Baubehörde zu Einzelfalllösungen nötig und wie ist diese Zustimmung zu bekommen?

Schröders: Für Türen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung beziehungsweise allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis ist bei einer wesentlichen Abweichung von diesen Verwendbarkeitsnachweisen eine „Zustimmung im Einzelfall“ der obersten Bauaufsichtsbehörde, also in der Regel des Bauministeriums des Bundeslandes, in dem sich das Bauvorhaben befindet, erforderlich. Solche Abweichungen können zum Beispiel Maßabweichungen, Schlupftüren in Drehflügeltoren oder gebogene Tore sein. Beispiele sind bis zu neun Meter hohe Drehflügeltore im Theater, durch die die Kulissen transportiert werden müssen oder über Eck schließende Schiebetüren in einem Museum. Für eine „Zustimmung im Einzelfall“ muss immer ein Gutachten einer anerkannten Stelle vorgelegt werden. Wir als Lizenzgeber übernehmen die Beantragung des Gutachtens und auch der „Zustimmung im Einzelfall“ für unsere Lizenznehmer. „Nicht wesentliche Abweichungen“ wie z.B. sehr geringe Maßüberschreitungen können wir als Zulassungsinhaber direkt bestätigen. Wir stimmen uns hierbei immer mit einer anerkannten Prüfstelle ab. Diese Bestätigung muss dann in der Dokumentation dem Bauherrn überreicht werden. Für CE-gekennzeichnete Türen mit Abweichungen kann keine „Zustimmung im Einzelfall“ beantragt werden. Es ist keine behördliche Zustimmung mehr notwendig. Das Verfahren für diese Einzelfalllösungen steht noch nicht abschließend fest. Es ist aber in jedem Fall eine Zustimmung der „notifizierten Produktzertifizierungsstelle“ nötig, also der anerkannten Prüfstelle, die den Hersteller der CE-Türen zertifiziert.

metallbau: Wie geht System Schröders mit Fällen um, in denen der Einbau von Feuerschutztüren anders abläuft als vorgegeben?

Schröders: Vor allem beim Bauen im Bestand ist es häufig so, dass die vorgefundenen Wände und Einbausituationen nicht dem Standard entsprechen. Hier stehen wir als Systemgeber unseren Lizenznehmern mit Rat zur Seite. Häufig ist die Abweichung zur Zulassung beziehungsweise zur Einbauanleitung nicht wesentlich, sodass wir eine Bestätigung einer „nicht wesentlichen Abweichung“ ausstellen können. Es kommt aber auch vor, dass eine „Zustimmung im Einzelfall“ beantragt werden muss. Grundsätzlich muss man leider feststellen, dass die meisten relevanten Fehler bei der Montage von Feuerschutzabschlüssen entstehen. Fehlerhafte Montagen können, wenn überhaupt, meist nur durch erhebliche nachträgliche Maßnahmen korrigiert werden.

metallbau: Mit welchen Service- und  Dienstleistungen bei Brandschutztüren unterstützt System Schröders seine Kunden?

Schröders: Wir stellen Architekten und Planern umfangreiches Material, wie z.B. technische Zeichnungen im dxf-Format, Ausschreibungstexte und Zulassungsbescheide zum Download zur Verfügung. Auch beraten wir sie über die Umsetzbarkeit von Sonderlösungen. Unsere Lizenznehmer stehen im ständigen Kontakt mit uns. Hier geht es um Sonderlösungen, Probleme beim Einbau und Neuentwicklungen. Montagefirmen stehen wir oft bei Fragen zur Seite. In Bezug auf ältere Türen und Tore stellt sich sehr häufig die Frage, was man an bestehenden Türen ändern darf, ob bestimmte Reparaturen durchgeführt werden dürfen und wie diese am besten erfolgen. Wir können noch für alle unsere Türkonstruktionen, auch die aus den 70er-Jahren, Ersatzteile wie zum Beispiel Brandschutzleisten liefern. Wir unterstützen durch Schulungsveranstaltungen in Unternehmen, beim VdS und bei anderen Trägern, die Ausbildung im Bereich Feuerschutzabschlüsse.

metallbau: Welche Vorteile hat die Modulbauweise Ihrer Feuerschutztüren?

Schröders: Alle unsere Türen, ob nun mit Feuerschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Einbruchschutz oder anderen Anforderungen, haben optisch das gleiche, hochwertige Aussehen. Die Türblattdicke und die Zarge sind beispielsweise bei allen Türen identisch. So ist bei einem Bauvorhaben ein einheitliches Erscheinungsbild der Türen zu erreichen. Für unsere Lizenznehmer hat dieses Modulsystem natürlich den Vorteil, dass die Ferti-gung der verschiedenen Türtypen wirtschaftlicher ist, da keine Umstellarbeiten in der Produktion vorgenommen werden müssen und sich die Lagerhaltung z.B. der Zargen stark reduziert.

metallbau: Nach welchen Feuerschutztüren ist die Nachfrage hoch?

Schröders: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach so genannten Kombinationstüren gewachsen. Das sind Türen, die neben dem Feuerschutz noch weitere Anforderungen wie z.B. Einbruchschutz oder auch Schallschutz erfüllen. Besonders im Bereich Einbruchschutz haben wir das breiteste Feuerschutztürprogramm im deutschen Markt. Auch lässt sich feststellen, dass immer mehr Türen mit elektronischen Überwachungselementen wie z.B. Magnet- oder Riegelkontakten ausgestattet werden.

metallbau: Welche Ihrer Türen sind für die CE-Kennzeichnung gerüstet?

Schröders: Unsere CE-Türprogramme für 60 und 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer sind fertig und sind auch schon seit einiger Zeit erhältlich. Hier sind alle Kombinationen mit Einbruchschutz bis zur Klasse „RC4“, Rauchschutz, Schallschutz und weiteren Leistungseigenschaften möglich. Unser 30-Minuten-Programm ist kurz vor der Markteinführung. Seit längerem haben wir bereits ein 60- und 120-Minuten-Programm für den südeuropäischen Markt eingeführt. System Schröders ist Vorreiter in der Einführung von CE-gekennzeichneten Türen.

Das Interview führte Fachautor Henry Rasch.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 1-2/2022 Normen

Update für Türen & Tore

Beschläge, Schlösser, Rauch- & Feuerschutz

Harmonisiert sind derzeit nur die Produktnormen für Außentüren EN 14351-1 und Tore EN 13241, während die Innentüren nach EN 14351-2 und die kraftbetätigten Türen EN 16361 weiterhin auf ihre...

mehr

Vom Hochwasser beschädigte Feuerschutztüren

Die Überschwemmungen in den deutschen Hochwassergebieten hinterlassen immense Folgeschäden. In diesem Zusammenhang sind sämtliche Brandschutz- und sicherheitstechnische Einrichtungen in Gebäuden,...

mehr
Ausgabe 2-3/2020 Interview

Oliver Bardel von Hörmann

„Wir bieten Brandschutz-Innentüren für alle EU-Länder an!“

metallbau: Die Koexistenzperiode von EN 16034 ist zum 1. November 2019 abgelaufen. Bewegt die definitive Gültigkeit dieser Norm jetzt noch den Markt? Oliver Bardel: EN 16034 ist eine unterstützende...

mehr
Ausgabe 02/2013 Diplom Ingenieur Olaf Heptner im Interview

Die DIN EN 16034 lässt auf sich warten

metallbau: In der Vergangenheit wurden Normenentwürfe für „Feuerschutztüren und -fenster“ (prEN 14351-3) und für „Feuerschutztore“ (prEN 13241-2) erarbeitet. Warum werden Türen, Tore und...

mehr
Ausgabe 05-06/2020

Brandschutztore & -vorhänge

Erfahrungen aus der Praxis

Prüfungen nach DIN 4102 können daher nicht mehr als Grundlage verwendet werden, sondern ausschließlich nach EN 1634-1 [2] für die Feuerschutz- und EN 1634-3 [3] für die Rauchschutzeigenschaften...

mehr