Neue Geländerrichtlinie
BVM versichert Vollständigkeit 23.04.2019 |Der Bundesverband Metall hat seine Geländer-Richtlinie aus dem Jahr 2012 komplett überarbeitet und neu aufgelegt. Die Richtlinie enthält wichtige Hinweise zu Entwurf, Konstruktion und Montage von Geländern und Umwehrungen, die dem Baurecht und der Arbeitsstätten-Verordnung unterliegen.
Der Bundesverband Metall versichert: "Es werden alle relevanten Verordnungen, Normen und technische Empfehlungen im Zusammenhang mit Geländern und Umwehrungen behandelt. Damit ist der ausführende Metallbauer sicher, dass er nichts übersieht."
Was ist neu?
Die Neuerungen in der Geländer-Richtlinie betreffen hauptsächlich die neuen bzw. teils geänderten Anforderungen aus der Norm EN 1090-2 „Ausführung von Stahlbauten“, der Normenreihe EN 1993 (Eurocode 3) „Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten“, der neuen Normenreihe DIN 18008 „Glas im Bauwesen“, der Ablösung der Bauregelliste durch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) und der DIN 18065 „Gebäudetreppen“, um nur die wichtigsten zu nennen. In Anlehnung an die neue DIN 18065 ist nachfolgend beispielhaft eine Grafik aus der neuen Geländer-Richtlinie zur Kröpfung des Handlaufs nach innen dargestellt.
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