Normen

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

TÜV Süd kann nach neuer Verordnung prüfen

Vorweg: Ab dem 20. Januar 2027 ist die Anwendung der neuen EU-MR für das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU verbindlich; bis dahin gibt es eine Übergangszeit.

TÜV SÜD meldet in einer Pressemitteilung, dass das Prüfinstitut "auf der europäischen NANDO-Website als erste Benannte Stelle (NB 0123) für die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 anerkannt, gelistet und nunmehr berechtigt ist, die gesonderten Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 25 für Maschinen im Anhang I der neuen Verordnung durchzuführen". Diese neue europäische Harmonisierungsrechtsvorschrift ist seit Juli 2023 in Kraft, sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und setzt neue Maßstäbe für die Sicherheitsanforderungen von Maschinen und verwandten Produkten. In der Metallbaubranche betrifft dies alle kraftbetätigten Baulemente wie Türen und Tore.

Weiter heißt es: Die Bedeutung der Maschinensicherheit in der EU zeigt sich unter anderem in der Entscheidung der EU, die überarbeitete Richtlinie in eine EU-Verordnung umzuwandeln. Nach der Verabschiedung durch die EU müssen EU-Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie zunächst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. EU-Verordnungen hingegen gelten sofort und sind in allen Mitgliedstaaten gesetzlich durchsetzbar. Verordnungen sind verbindliche Rechtsakte, die unmittelbar gelten und Vorrang vor allen abweichenden nationalen Gesetzen und Verordnungen haben.


Das Wichtigste zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

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