Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
TÜV Süd kann nach neuer Verordnung prüfen 23.09.2024 |Vorweg: Ab dem 20. Januar 2027 ist die Anwendung der neuen EU-MR für das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU verbindlich; bis dahin gibt es eine Übergangszeit.
TÜV SÜD meldet in einer Pressemitteilung, dass das Prüfinstitut "auf der europäischen NANDO-Website als erste Benannte Stelle (NB 0123) für die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 anerkannt, gelistet und nunmehr berechtigt ist, die gesonderten Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 25 für Maschinen im Anhang I der neuen Verordnung durchzuführen". Diese neue europäische Harmonisierungsrechtsvorschrift ist seit Juli 2023 in Kraft, sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und setzt neue Maßstäbe für die Sicherheitsanforderungen von Maschinen und verwandten Produkten. In der Metallbaubranche betrifft dies alle kraftbetätigten Baulemente wie Türen und Tore.
Weiter heißt es: Die Bedeutung der Maschinensicherheit in der EU zeigt sich unter anderem in der Entscheidung der EU, die überarbeitete Richtlinie in eine EU-Verordnung umzuwandeln. Nach der Verabschiedung durch die EU müssen EU-Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie zunächst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. EU-Verordnungen hingegen gelten sofort und sind in allen Mitgliedstaaten gesetzlich durchsetzbar. Verordnungen sind verbindliche Rechtsakte, die unmittelbar gelten und Vorrang vor allen abweichenden nationalen Gesetzen und Verordnungen haben.