Befestigungstechnik (Teil 7)

 
Geländer dauerhaft befestigen

Schön, günstig und unauffällig sollen sie befestigt sein. Oft werden so Absturzsicherungen im Sinne der Bauherrschaft geplant. Stehen diese Eigenschaften im Fokus, besteht Gefahr für Leib und Leben, wenn die Geländer nicht sicher befestigt sind. In Frage kommen deshalb nur Stahl- oder chemische Verankerungen, die über die entsprechenden Zulassungen verfügen.

Frei zugängliche erhöhte Flächen, von denen Menschen herunterfallen können, müssen durch Geländer oder Umwehrungen gegen Absturz gesichert werden. Hierzu zählen u.a. Treppen, Balkone, Podeste, Galerien und Brücken. Je nach Absturzhöhe, Lage und Anzahl der Personen werden unterschiedliche Anforderungen an die Bemessung und Ausführung der Befestigungssysteme gestellt. Grundsätzlich unterschieden werden Absturzsicherungen im privaten Bereich, im öffentlichen Bereich, in Sonderbauten (z.B. in Sportstätten) oder auf Brücken.
 
Landesbauordnung. In Deutschland gelten viele und teilweise auch unterschiedliche Vorschriften. Besonderes Augenmerk ist deshalb grundsätzlich auf die jeweils gültige Landesbauordnung zu legen. Die Folge für den Metallbauer: Er muss bei seiner Arbeit genauestens darauf achten, welche Anforderungen er erfüllen muss, denn in den verschiedenen Bauordnungen bestehen auch zum Teil unterschiedliche Regelungen.
 
Geländerhöhe. Die einschlägigen Vorschriften legen grundsätzlich fest, dass bei einem Niveausprung von mehr als einem Meter ein Geländer notwendig ist. Bis zu einer Absturzhöhe von 12 m beträgt die Geländerhöhe mindestens 90 cm, darüber hinaus 110 cm. An keiner Stelle des Geländers darf eine Kugel mit einem Durchmesser von 12 cm durchfallen können. Außerdem sind Geländer so auszubilden, dass ein leichtes Überklettern durch Kinder verhindert wird.
 
Eigene Verantwortung. In der VOB, Teil B, § 4, Punkt 2. (1) heißt es dazu: „Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten.“ Und im Strafgesetzbuch StGB § 323: Absatz 1 wird explizit auf die Folgen falscher Anwendungen hingewiesen: „Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen gefährdet, wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.“
 
Geländer-Richtlinie. Die wichtigsten Vorschriften, die bei der Verankerung von Geländern einzuhalten sind, sind die DIN 1055, Annahme der Lasten aus Wind- Verkehrslast und Eigengewicht, die ETB-Richtlinie und die DIN 18800 für Geländer (mit Bekleidung), die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Dübel sowie die DIN 1045 für Beton.
Wichtige Hinweise zu Entwurf, Konstruktion und Montage von Geländern und Umwehrungen aus Metall, gemäß aktueller Normen und Vorschriften sind in der Geländer-Richtlinie übersichtlich zusammengefasst. Sie ist beim Bundesverband Metall erhältlich.
 
Lasten. Für Geländerbefestigungen müssen Dübel mit Zulassung für gerissenen Beton verwendet werden. Grundsätzlich greifen die Lasten am Geländer an und werden über Dübel in die Betonplatte eingeleitet. Bei der Auswahl und Berechnung der geeigneten Dübel sind bei den Holmen Verkehrslasten nach DIN 1055 sowie Eigenlasten aus angehängten Gegenständen und Auflehnlast zu berücksichtigen. Auf Windlasten nach DIN 1055, Teil 4 ist je nach Bekleidungsart, also flächige Verkleidung oder Stabfüllung, zu achten.
 
Leitsätze. Für die vorschriftgemäße Befestigung durch Dübel helfen folgende Leitsätze bei der korrekten Ausführung:
* Es sollten ausschließlich Verankerungen verwendet werden, für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen vorliegen.
* Im Außenbereich und in Feuchträumen dürfen nur Verankerungsmittel aus nicht rostendem Stahl eingesetzt werden.
* Bei stirnseitigen Verankerungen von Ankerplatten an Betondecken, sind die Verankerungsmittel horizontal nebeneinander anzuordnen. Die Ankerplatten sollten möglichst vollflächig aufliegen und bündig mit der Betonplatte abschließen.
* Die Bohrung auf der Ankerplatte ist so anzubringen, dass der Randabstand zur Außenkante der Platte dem 1,2-fachen des Bohrdurchmessers entspricht.
* Für übliche Geländer führen Dübel mit Durchmessern von 10 mm und 12 mm meist zum wirtschaftlichsten Ergebnis und erfüllen die statischen Erfordernisse.
* Der Pfostenabstand sollte möglichst £ 1,2 m sein.
* Die Ankerplattendicke sollte mindestens 10 mm betragen, um eine biegesteife Einheit mit dem Geländerpfosten zu gewährleisten und eine wirtschaftliche Verankerung zu erzielen.
* Die Achsabstände der Verankerungsmittel sollten mindestens 100 mm betragen.
* Bei Betonplattendicken unter 140 mm ist eine stirnseitige Verankerung unwirtschaftlich.
* In Schwimmbädern, Straßentunneln und engen Straßenschluchten sollten nur Werkstoffe aus hochkorrosionsbeständigen (z.B. 1.4529) Stählen verwendet werden.
Um allen Anforderungen aus den gültigen Vorschriften und Normen gerecht zu werden, entwickelten die führenden Hersteller von Befestigungssystemen spezielle Anker, wie z.B. den Ankerbolzen FAZ II von fischer. Der leicht montierbare Spreizanker lässt sich schnell und einfach verarbeiten. Durch höchste Lasten auch im Randbereich und bei geringen Achsabständen garantiert der FAZ II extreme Tragfähigkeit im gerissenen Beton.
 
Railfix. Da Geländer sicherheitsrelevante Bauteile sind, müssen sie statisch bemessen werden. Dies bezieht sich auf Pfosten, Holm, Schweißnähte, Füllungen und die Verankerung. Zum rechnerischen Nachweis der Anker bietet der Befestigungsspezialist fischer sein kostenloses Geländer-Bemessungsprogramm Railfix an. In diesem Programm lassen sich die verschiedenen Geländerkonstruktionen, Lastannahmen, Windlasten sowie die Geländerabmessungen einstellen und eine exakte Ankerberechnung durchführen. Umfangreiche vorgegebene Befestigungsvarianten machen die Eingabe der Abmessungen äußerst einfach und komfortabel. Auf einem Blick kann das gültige Ergebnis bzw. die Ausnutzung der Dübel abgelesen werden. Ein übersichtlicher Ausdruck stellt den statischen Nachweis der Geländerverankerung dar.
 
Fazit. Letztendlich muss immer darauf geachtet werden, dass die berechneten und somit richtigen Anker zum Einsatz kommen, also z.B. Anker aus Edelstahl A4 bzw. Anker für gerissenen Beton. Je nach Lastfall und Bedingung vor Ort eignen sich Stahldübel (z.B. fischer FAZ II bzw. FAZ II A4) oder chemische Verankerungen (fischer Highbond-Anker FHB II). Sehr wichtig ist es, die Montage nach den Anleitungen der Hersteller und unter den Randbedingungen der Berechnung (Achs- und Randabstände) durchzuführen. Nur so lassen sich sichere und wirtschaftliche Geländerbefestigungen herstellen, die Bauherrn und Metallbauer gleichermaßen erfreuen.
 

 
Die häufigsten Fehler
 
Was man unbedingt vermeiden sollte: Die häufigsten Fehler bei der Geländerbefestigung sind:
* Verwendung nicht zugelassener Dübel aus Kunststoff;
* kein ausreichender Randabstand mit der Gefahr des Betonkantenbruchs;
* Verwendung von galvanisch verzinkten Schrauben;
* Ankerbolzen nicht gerade eingebaut;
* Abflexen von Bolzenköpfen;
* Befestigung in der Betonfuge;
* Stirnseitige Befestigungen an Betonplatten mit geringer Dicke (< 15 cm).
 
 
 

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 12/2019

Geländer sicher befestigen

Chemische Befestigungstechnik

Frei begehbare Flächen, von denen Menschen herabfallen können, müssen in der Regel durch Geländer oder sonstige Umwehrungen gegen Absturz gesichert sein. Dazu zählen Treppen, Podeste, Galerien,...

mehr
Ausgabe 01/2011 Zugelassene Dübel für Fenster und Türen

Befestigungstechnik (Teil 9)

Die Entwicklung technisch immer anspruchsvollerer Fenstersysteme und Türkonstruktionen stellt auch steigende Anforderungen an deren Baukörperanschluss. Hierfür sind in jedem Fall zugelassene Dübel...

mehr
Ausgabe 12/2021 Anwenderbericht

Geländerbefestigung

FiXperience Bemessungssoftware in der Anwendung

Die fischer FiXperience Bemessungssoftware unterstützt Ingenieure und Metallbauer dabei, die Befestigungslösungen kompletter Projekte und einzelner Anwendungen zielgerichtet und kostenoptimiert zu...

mehr
Ausgabe 02/2011

Befestigungstechnik (Teil 10)

Verankerungen von schweren Lasten

Metallbauer und Schlosser stehen besonders bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen oft vor der Frage, wie sie schwere Lasten - z.B. aus Maschinen, Feuerleitern, Geländern - oder Stahlkonstruktionen...

mehr
Ausgabe 1-2/2024

Änderungen an Befestigungen

Es gibt viele Regeln zu beachten

Normen und Vorschriften für die Bemessung von Verankerungen in Beton werden immer komplexer und umfassender. Kein Wunder, können Fehlberechnungen oder eine nicht zulassungskonforme Montage dieser...

mehr