VOB/A 2019
Was hat sich geändert?Am 19.02.2019 wurde die aktualisierte VOB/A im Bundesanzeiger veröffentlicht. Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller und RA Bianca Mickasch berichten über die Neuerungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.
Der 2. und 3. Abschnitt der neuen VOB/A sind nach der Änderung der gesetzlichen Grundlagen in der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) bereits auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene anzuwenden.
Der 1. Abschnitt der neuen VOB/A ist hingegen noch nicht flächendeckend anzuwenden. Während er auf Bundesebene anzuwenden ist, bedarf es in manchen Bundesländern und Kommunen zum Teil noch einer Anpassung der zugrundeliegenden Landesvergabegesetze beziehungsweise der zugrundeliegenden Ausführungsvorschriften / Verwaltungsvorschriften....