Beschleunigte Vergabeverfahren
Wertgrenzen bis Ende 2025 geändert 28.04.2025 |Im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) erfolgte mit Durchführung des satzungsgemäßen Verfahrens die Änderung des ersten Abschnitts der VOB/A - § 3a - Fußnoten 1 und 2.
Befristet bis zum 31. Dezember 2025 dürfen Bauleistungen mit sofortiger Wirkung wie folgt beschafft werden:
• Freihändige Vergabe bis 25.000 Euro netto.
• Direktauftrag bis 15.000 Euro netto.
Diese Erhöhung der Wertgrenzen ermöglicht es den Auftraggebern, kleinere Bauleistungen schneller und mit geringerem administrativem Aufwand zu vergeben.
Bei den Neuerungen für öffentliche Auftraggeber geht es um:
1) Erleichterung im administrativen Aufwand durch vereinfachte Vergabeverfahren.
2) Beschleunigte Verfahren für dringende und kleinere Bauvorhaben.
Trotz vereinfachter Verfahren: Die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts bleiben weiter bestehen. Wettbewerbsgrundsatz; Transparenzprinzip, Grundsatz der Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Dokumentationspflichten.