VBH Deutschland insolvent
Gericht genehmigt Händler Eigenverwaltung 16.04.2025 |Die VBH Deutschland GmbH hat Anfang April beim Amtsgericht Ludwigsburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger wurde Generalvollmacht erteilt. Der Unternehmensbetrieb geht uneingeschränkt weiter. Die Löhne und Gehälter sind für die Dauer von drei Monaten über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, insbesondere in der Baubranche, sind seit längerer Zeit herausfordernd; eine schnelle Besserung ist bisher nicht absehbar. Die VBH Deutschland GmbH kämpft seit Jahren in diesem schwierigen Umfeld mit sinkenden Umsätzen und zugleich steigenden Kosten.
Die gerichtlich genehmigte Eigenverwaltung ermöglicht es der VBH Deutschland GmbH, sich in einem geeigneten rechtlichen Rahmen bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen. Das Gesetz erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen rechtzeitig zur Lösung ihrer wirtschaftlichen Probleme selbst tätig werden und es ausreichend Handlungsspielraum für eine Fortführungslösung gibt. Beides ist bei der VBH Deutschland GmbH der Fall. Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren verbleibt die unternehmerische Verantwortung bei Fekke van Dijk und Michael Karthaus, den beiden Geschäftsführern der VBH Deutschland GmbH, welche die Sanierung selbst steuern.
Unterstützt wird das Führungsteam in der Eigenverwaltung vom Sanierungsexperten Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger aus Stuttgart. Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren gibt es in der Eigenverwaltung keinen Insolvenzverwalter, sondern einen sogenannten Sachwalter, der das Verfahren fachkundig begleitet und überwacht. Als vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle aus der Kanzlei Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB bestellt.