AMFT Feuerschutzseminar
80 Teilnehmer bei MA 39 in Wien 27.05.2019 |Mitte Mai lud die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) zum Fachseminar unter dem Motto „Feuerschutz“ in die Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (MA 39) ein. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit dem Aluminium-Fenster-Institut (AFI) und der Bundesinnung der Metalltechniker durchgeführt. Thematisiert wurde das System der CE-Kennzeichnung von europäisch harmonisierten Bauprodukten. Der Bogen spannte sich dabei von den Grundlagen der EU-Bauprodukteverordnung über die möglichen Nachweisverfahren bis hin zu vereinfachten Verfahren. Aber auch weiterhin gültige und notwendige nationale Regelungen wie die ÜA-Kennzeichnung für Innentüren und Fixelemente wurden den Besuchern erläutert.
Besonderheiten für Vorhangfassaden
Im Fall von Vorhangfassaden ist beispielsweise für die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nach wie vor die Produktnorm aus 2003 heranzuziehen und nicht die aktualisierte und wesentlich erweiterte Version aus 2015. Dies deswegen, weil die neuere Ausgabe noch nicht im Amtsblatt der EU erschienen ist, und somit europäisch noch nicht harmonisiert wurde. Untypisch für den Markt ist auch, dass die Herstellung von Vorhangfassaden mit Anforderungen an den Feuerwiderstand keiner Fremdüberwachung des Herstellerbetriebes unterliegt. Dies begründet sich aus den Anforderungen für das System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP-System) der Vorhangfassaden. Werden jedoch gewisse Anforderungen an das Brandverhalten gestellt, ist eine Fremdüberwachung des Herstellerbetriebes erforderlich. Dies jedoch nur bei Produkten oder Werkstoffen, bei denen eine deutlich feststellbare Stufe des Produktionsprozesses zu einer Verbesserung in der Klassifizierung des Brandverhaltens führt.
Aktuelle Fragen
Derzeit befindet sich die Branche in einer Übergangsphase, in der Außentüren mit Anforderungen an den Feuerschutz sowohl ÜA- als auch CE- gekennzeichnet werden können. Die Koexistenzphase der zu Grunde liegenden harmonisierten Norm EN 16034 endet am 01.11.2019. Ab diesem Zeitpunkt sind Außentüren mit Anforderungen an den Feuerschutz ausschließlich mit einem CE-Zeichen zu versehen und die Leistungserklärung zu erstellen. Die Produktnorm für die Innentüren wurde im Januar 2019 national veröffentlicht, ist aber bisher nicht im Amtsblatt der EU europäisch harmonisiert worden. Daraus ergibt sich, dass diese Produkte weiterhin der nationalen ÜA-Kennzeichnung unterliegen. Es gibt nun erste konkrete Hinweise in Sitzungsprotokollen aus Brüssel, worin erkennbar ist, dass sich das Ende der Koexistenzphase der EN 16034 verschieben kann. Damit könnte ermöglicht werden, dass sowohl Außen- als auch Innentüren zum gleichen Zeitpunkt in eine verpflichtende CE-Kennzeichnung gehen.
Viel Diskussion löst das Thema der korrekten Lieferung von Feuerschutzabschlüssen vom Hersteller zum Einbauort aus. Dabei muss nach Vorgaben und Regelwerken bereits bei der Auslieferung im Werk das Produkt als vollständiger Feuerschutzabschluss hergestellt sein. Dazu müssen die Gläser in den Elementen nach den Produktprüfungen verbaut und etwaige Öffnungen z.B. für Zylinder fachgerecht verschlossen werden. Gerade im Metallbau ist es üblich, dass Konstruktionen durch den Hersteller vor Ort komplettiert und fertiggestellt werden. Auch bei Vorhangfassaden ist das fast immer der Fall. Sehr schwere Feuerschutzgläser in großen mehrteiligen Elementen machen den Transport und die Manipulation vor Ort schier unmöglich. Weiter müssen eingesetzte Gläser in Fixelementen für die Befestigung über den Falz der Konstruktion vor Ort wieder entnommen werden, um sie dann nach Montage des Elements wieder einzusetzen. Im Zentrum steht bei den Diskussionen die Definition des „Inverkehrbringens“ von Bauelementen. Da trotz intensiver Dialoge kein übereinstimmender Konsens für das Thema gefunden werden kann, bietet die AMFT an, weitere Gespräche mit zuständigen Behörden sowie der MA 39 für eine praktikable Lösung zu führen.
Live-Brandversuch
Im Anschluss werden alle Teilnehmer zu einem Brandversuch in die Brandversuchshalle der MA 39 gebeten. Am Prüfstand steht eine Stahldrehflügeltüre, die den extremen Anforderungen eines Vollbrandes ausgesetzt wird. Die interessierten BesucherInnen werden Zeugen, wie sich die Türe unter den steigenden Temperaturen im Prüfofen nach und nach verformt, bis sich zwischen
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