Türen & Bänder separat

Ausnahme: Brandschutz-Außentüre


Foto: Dr. Hahn

Foto: Dr. Hahn
Weil ein Türhersteller im Markt die Information verbreitet hat, dass Tür und Beschläge den Verarbeitern komplett geliefert werden müssen, hat der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) eine Fachanwältin mit Klärung beauftragt. In einer aktuellen Pressemitteilung des Verbandes heißt es dazu: "Die rechtliche Situation ist eindeutig, dass Türen nicht mit allen erforderlichen Beschlägen komplett geliefert werden müssen." Hauptpunkt der Argumentation ist, dass die Beschlagkomponenten keinen Einfluss auf die Leistungseigenschaften der Tür haben. Ferner wird in den europäischen Normen für Außentüren hEN 14351-1 und Innentüren EN 14351-2 (nicht im OJEU genannt, daher nicht harmonisiert) nicht auf einzelne Beschlagkomponenten hingewiesen. Im Kurzvermerk heißt es dazu: „Eine Ergänzung von Komponenten, die keine Auswirkung auf die für den Verwendungszweck erforderlichen Leistungseigenschaften haben, ist ohnehin immer möglich.“ Mehrere Fundstellen in den Normen weisen eindeutig auf die Austauschbarkeit bzw. Ergänzungsfähigkeit hin, so insbesondere Tabelle A1 in Anhang A.
Ausgenommen sind Türen für den Brandschutz nach EN 16034, allerdings nur Außentüren, da die Norm für Innentüren, wie bereits erwähnt, nicht als harmonisierte Norm gilt. Für Brandschutz-Innentüren gelten unverändert nationale Regelungen. Bei Brandschutztüren dürfen Komponenten nicht ohne weiteres ausgetauscht werden, was auch der bisher gängigen Praxis entspricht. Für Türen mit besonderen Anforderungen schlägt die Rechtsanwältin das Beifügen einer Liste mit möglichen Produkten vor. Bänder werden allerdings als Mindestbestandteil der Tür eingestuft und sind nicht austauschbar, da diese das Türblatt mit der Zarge verbinden.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Beschlagkomponenten sind austauschbar und ergänzungsfähig, bis auf die Ausnahmen Brandschutztür und Türen mit besonderen Anforderungen, wie Fluchttüren. Aus normativer und rechtlicher Sicht ergibt sich keine Notwendigkeit zur vollständigen Lieferung einer „üblichen“ Tür. Nach rechtlicher Recherche ergibt sich, dass keine Änderung zum bisherigen Lieferverhalten notwendig ist.


www.fvsb.de

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 12/2020 Interview

Stephan Schmidt, FVSB

Von Schlössern und Champions

metallbau: Herr Schmidt, welche Trends sehen Sie in der Beschlagtechnik für Türen? Stephan Schmidt: Den Markt schätzen wir auf 1,5 Millionen Außentüren, die jährlich verbaut werden. Davon...

mehr
Ausgabe 10/2016

Türen in Flucht- und ­Rettungswegen

Das ist zu beachten

Die spezielle Fluchtfunktion einer Tür wird nur im Zusammenspiel aus Türblatt, Zarge und Beschlagteilen erreicht. Für „Fluchttüren“ wird in den Produktnormen EN 14351-1 für Fenster und...

mehr

Endlich: Produktnorm Innentüren

DIN EN 14351-2 am Ziel

Das ift Rosenheim informiert in einer Pressemitteilung zur DIN EN 14351-2. Im November 2019 soll die Harmonisierung erfolgen, die eine CE-Kennzeichnung von Innentüren ermöglicht. Die Norm beschreibt...

mehr
Ausgabe 04/2024

Außentüren in Rettungswegen

Höchste normative Anforderungen

Leistungserklärungen bzw. DoP (Declaration of Performance) mit CE-Kennzeichnung (CE wie Conformité Européenne oder Europäische Konformität) regeln im Rahmen der Bauprodukteverordnung (BauPVO) die...

mehr
Ausgabe 7-8/2014

Drehtürantrieb für Brandschutztüren

Der Dictamat 204B ist ein elektromechanischer sowie microprozessor-gesteuerter Drehtürantrieb für Brandschutztüren. Er ist besonders auch für deren behindertengerechte Automatisierung geeignet....

mehr