EuGH kippt HOAI
EU-konforme Regelung nötig 06.07.2019 |Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Verbindlichkeit der Höchst- und Mindestsätze nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, gegen europäisches Recht verstößt.
"Die bislang geltenden verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI waren die Grundlagen hoher Qualitätsstandards im Bauwesen", so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW. "Mit ihrem Wegfall ist unsere Branche nun dringend auf tragfähige Alternativen angewiesen."
Die Sicherung hoher Qualitätsstandards sei im Interesse der öffentlichen Sicherheit und des Verbraucherschutzes von elementarer Bedeutung. Hohe Qualität sichere zudem die Konkurrenzfähigkeit der kleinen und mittelgroßen Planungsbüros. "Die Ingenieurkammer-Bau NRW respektiert die höchstinstanzliche Entscheidung des EuGH und wird als Mitglied der Bundesingenieurkammer die Gestaltung einer künftigen Regelung im Interesse des Berufsstandes intensiv begleiten und unterstützen", so Bökamp weiter.
Die HOAI regelte bislang in § 3 Absatz 1 Satz 1 verbindlich das Honorar für die von ihr erfassten Grundleistungen. Das heißt, dass grundsätzlich die dafür festgelegten Mindestsätze nicht unter- und die entsprechenden Höchstsätze nicht überschritten werden durften. Fehlte eine wirksame, schriftliche Honorarvereinbarung, so galten bislang für die vom verbindlichen Preisrecht der HOAI erfassten Leistungen die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart (§ 7 Absatz 5 HOAI). Mit der Feststellung, dass das Preisrecht der HOAI gegen europäisches Recht verstößt, ist ein Auftrag an die Bundesrepublik Deutschland verbunden, die Regelung europarechtskonform auszugestalten. Bei dieser Neugestaltung der Regelung berät unter anderem die Bundesingenieurkammer die Bundesregierung.
Die Ingenieurkammer-Bau NRW bietet in den kommenden Monaten Informationsveranstaltungen für ihre Mitglieder in verschiedenen Regionen von NRW an sowie einen telefonischen Beratungsservice.
Ass. jur. Katja Hennig, Honorar- und Vergabeinformationsstelle der IK-Bau NRW
Tel: 0211 / 13067 – 112, E-Mail:
Dr. Alexander Petschulat, Justiziar der IK-Bau NRW
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