Ingenieurkammer-Bau NRW zur neuen EnEV
Die Ingenieurkammer-Bau NRW sieht mit der beschlossenen Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) eine wichtige Etappe auf dem Weg zum nachhaltigen Bauen erreicht. "Die neuen Regeln der EnEV sehen vor, den Energieverbrauch in neu gebauten Wohnhäusern künftig noch einmal deutlich zu senken", sagte der Kammer-Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp am Dienstag in Düsseldorf.
Zumindest nach dem jetzigen Stand der Technik müsse allerdings auch eingeräumt werden, dass die Grenze des wirtschaftlich Sinnvollen mit den Regelungen nun erreicht sei. "Die grundlegenden Klimaschutzziele der Politik werden langfristig gesellschaftlich nur akzeptiert werden, wenn der Einzelne sie auch bezahlen kann, egal ob er neu baut oder saniert", betonte Bökamp. Diesem Gedanken trage die EnEV 2014 im Bereich der Bestandsmodernisierungen Rechnung, weil auf weitere Verschärfungen weitgehend verzichtet werde. Im Neubaubereich verteure die EnEV 2014 aber wohl insgesamt die Kosten.
Eine wesentliche Änderung der Novelle liegt auf der Verschärfung des maximal erlaubten Primärenergiebedarfs bei Neubauten. In einem einmaligen Schritt wird zum 1. Januar 2016 eine nochmalige Senkung um 25 Prozent durch die EnEV vorgeschrieben. Ein weiterer wesentlicher Inhalt der Novellierung ist, dass nach europäischen Vorgaben ab dem Jahr 2021 alle Neubauten im Niedrigstenergie-Gebäudestandard errichtet werden müssen. Neubauten von Behördengebäuden müssen dies allerdings schon ab 2019 erfüllen.
Als richtigen Schritt zu mehr Transparenz und Verbraucherinformation begrüßte Kammer-Präsident Bökamp auch, dass mit der Novelle der Energieausweis aufgewertet wurde. "Durch die übersichtliche Einordnung in eine Effizienzklasse im Energieausweis kann der energetische Standard eines Gebäudes nun noch leichter eingeschätzt werden. Bei Veräußerungen und Vermietungen können sie als wichtige Orientierungshilfe dienen", erklärte er.
Weitere Neuregelungen der EnEV 2014 betreffen die bisherigen Standards zum maximal erlaubten Wärmeverlust durch die Gebäudehülle. Bis 2016 werden sie nochmals um 20 Prozent verschärft. Die neue EnEV soll vermutlich im Frühsommer 2014 in Kraft treten.