Meister-BAföG ist novelliert
Mit der Novelle werden die AFBG-Förderleistungen ab 1. August deutlich verbessert. Für AFBG Geförderte in Vollzeitlehrgängen zum Meister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher steigt der AFBG-Zuschussbetrag bei der Unterhaltsförderung von 238 auf 333 Euro. Der restliche Förderbetrag bis zum monatlichen Budget von zukünftig 768 Euro steht als zinsgünstiges KfW-Darlehen zur Verfügung. Bei einem verheirateten Geförderten mit zwei Kindern ist der Schritt beim maximalen Zuschussbetrag von 448 Euro auf 711 Euro bei einem Budget von zukünftig 1.473 Euro noch größer (plus 59 Prozent).
Mit dem AFBG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. 245 Millionen Euro zusätzlich werden alleine in den nächsten vier Jahren eingesetzt.
Gemessen an 2005 haben sich mit dieser Novelle die jährlich eingesetzten Mittel für das AFBG mehr als verdoppelt.
red, 28.02. 2016