Kostenfrei zum Meister
Vorstoß von Bayern im BundestagDer bayerische CSU-Chef Markus Söder hat einen Vorstoß unternommen, um die Meisterausbildung künftig kostenfrei zu machen. Idee ist, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Stellenwert des Handwerks soll hervorgehoben und die Gleichwertigkeit zum Studium betont werden. Der Vorstoß findet auch bei Handwerkskammern und in anderen Bundesländern Anklang. Die Abstimmung im Bundesrat sorgte dafür, dass sich nun die Bundesregierung damit beschäftigen muss.
Wer seinen Kindern eine Karriere wünscht, der rät ihnen häufig zu Abitur und Studium. So haben sich die Zahlen der Studienanfänger in den letzten zwanzig Jahre fast verdoppelt — von ca. 230.000 auf ca. 430.000. Doch in den letzten drei Jahren sinken die Zahlen. Berufliche Ausbildungen gewinnen an Attraktivität. Der Bedarf an Fachkräften ist groß — auch im Bereich Metallbau. Zudem stehen laut ZDH in den nächsten 5 Jahren ca. 125.000 Betriebsnachfolgen an.
Kosten der Meisterausbildung
Doch die Kosten einer Ausbildung sind häufig hoch und von den Auszubildenden kaum allein zu stemmen. Bei einer Meisterfortbildung fallen je nach Fortbildungsziel und Fortbildungsträger Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu einem kleinen fünfstelligen Betrag an. Nach Angaben des Bayerischen Handwerktags zwischen 7.000 und 15.000 Euro. Auch Unterhaltskosten sind bei Fortbildungen zu stemmen. Nicht zu vergessen der Verdienstausfall.
Jedoch erhalten heute Ausbildungswillige eine gute Förderung, um die Kosten aufzufangen. Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – (AFBG)) regelt, wer in welcher Höhe förderungsberechtigt ist. Hier ist auch das Ausbildungs-BAföG- früher auch bekannt als Meister-BAföG angesiedelt. Dadurch werden mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Betriebswirt gefördert.
Ein Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums sagt dazu: „Die Förderung wird aktuell zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von Bayern getragen. Damit ist sie sogar besser als die Förderung eines Hochschulstudiums mit BAföG, wo nur 50 Prozent Zuschuss gewährt wird. Der Rest muss als Darlehen zurückgezahlt werden.“
Die Meisterfortbildung und auch die Technikerausbildung sind bereits heute in vielen Fällen kostenfrei — allerdings nicht in allen. Viele Fortbildungen haben hohe Gebühren, die mit den oben genannten Förderungen nicht abgedeckt sind.
Der Meisterbonus der Bundesländer
Zusätzlich zum bundesweit einheitlichen Ausbildungs-BAföG unterstützen die Länder ihre Absolventen. Laut Fachverband Metall Hessen beträgt der sogenannte „Meisterbonus“ bis zu 4.000 Euro. Das Land Hessen zahlt 1.000 Euro, Baden-Württemberg 1.500 Euro und Bayern bislang 2.000 Euro. Am 13. März beschloss das Kabinett in München die Erhöhung auf 3.000 Euro rückwirkend zum 1. Januar. In Nordrhein-Westfalen soll ab Mitte 2023 ein Meisterbonus von 2.500 Euro bezahlt werden. Zudem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Unterstützungen für die Materialkosten des Meisterstücks und spezielle Preise für besonders gute Abschlussarbeiten.
Gegenstand des bayerischen Vorstoßes
Die Bayerische Staatsregierung hatte im Dezember 2022 einen Ministerratsbeschluss gefasst, um einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Dieser Antrag hatte zum Ziel, dass die Meisterfortbildung bundeseinheitlich kostenfrei wird. Genauso wie das BAföG für Studierende ist nämlich auch das Aufstiegs-BAföG für die berufliche Fortbildung Aufgabe des Bundes. Anfang März hat der Bundesrat den Antrag positiv beschieden, dass das AFBG nicht ausreichend sei und von der Regierung zu einer kostenfreien Meisterweiterbildung ausgebaut werden solle. Damit liegt die Umsetzung von Söders Idee bei der Bundesregierung. Der Länderbeschluss fordert, „am Ende der Bundesreform soll die Kostenfreiheit für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Weiterbildung zum Meister sowie zu gleichgestellten Weiterbildungen stehen.“
Der ZDH fordert, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf vorlegt. Nach den Vorstellungen von Söder soll ab 2024 die Meisterausbildung kostenlos werden. Einen Alleingang eines Bundeslandes in der finanziellen Unterstützung der beruflichen Fortbildung hält das Bayerische Staatsministerium für nicht zielführend. „Eine Konkurrenz um Anwärter für Meister zwischen den einzelnen Ländern wäre nicht wünschenswert“, sagt ein Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums im Telefonat. „Ebenso ist abzuwarten, wie die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrats aufgreifen wird, um diesem Handlungsbedarf gerecht zu werden.“
Gleichwertigkeit zum Bachelor
Nicht nur in finanzieller Hinsicht wird einiges für das Ansehen der beruflichen Bildungsformen getan. Um die Gleichwertigkeit von Hochschulabschluss und Meisterausbildung zu betonen, dürfen sich Meister und Techniker nun „Bachelor Professional“ nennen.
Wichtig ist, dass der Titel des „Bachelor Professional“ einem „Bachelor“ gleichwertig, aber nicht gleichartig ist. Im Klartext: Wer eine Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, kann nicht direkt ein Masterstudium absolvieren. Sehr wohl hat er oder sie aber einen Abschluss erreicht, für den genauso viel geleistet werden musste wie für ein Bachelorstudium.
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) definiert Abschlüsse in acht Stufen. So ist ein Meistertitel, der Techniker oder Fachwirt mit dem des akademischen Bachelor auf der Stufe 6 angesiedelt. „Niveau 6 beschreibt Kompetenzen, die zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet,“ heißt es auf der Seite des DQR.
Reaktionen auf den Vorstoß
Auch andere Bundesländer begrüßen den Vorstoß Bayerns, sehen die Hauptaufgabe einer Änderung allerdings beim Bund. „Wir teilen die zugrunde liegende Auffassung, dass das geeignete Instrument dafür das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegs-BAföG gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist. Die Umsetzung ist folglich Aufgabe des Bundes, isolierte Lösungen auf Landesebene ergäben keinen Sinn. Wir freuen uns daher, dass die amtierende Bundesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag zu diesem Ziel bekennt. Auch aus unserer Sicht wäre Kostenfreiheit der Meisterausbildung – nicht nur im Handwerk – ein Schritt in Richtung Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sowie Wertschätzung der beruflichen Bildung,“ sagt ein Sprecher des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Handwerkskammer und Bundesverband Metall
„Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig und dies muss sich auch in der Finanzierung widerspiegeln,“ sagt Hans Schmidt, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. Er sieht zudem einen hohen Bedarf an ausgebildeten Meistern: „Die Qualifizierung zum Handwerksmeister bereitet fachbezogen auf eine selbstständige oder leitende Tätigkeit in einem Handwerksbetrieb vor und hat dabei vor allem auch den gesamten Betrieb im Blick.“ Für viele Gewerke ist sie auch die rechtliche Voraussetzung für die selbständige Ausübung eines Handwerks.
Der Bedarf ist anhand der Zahlen ersichtlich: Allein unsere Handwerkskammer erfasst pro Jahr etwa 1.000 erfolgreich abgeschlossene Meister*innen.“
Der Bundesverband Metall unterstützt das Anliegen ebenfalls: „Die Bundesregierung hat im Rahmen der ‚Exzellenzinitiative Berufliche Bildung‘ und in der ‚Nationalen Weiterbildungsstrategie‘, angekündigt, das Aufstiegs-BAföG weiter auszubauen. Diese Initiativen begrüße ich außerordentlich. Denn Betriebe im Metallhandwerk stehen zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben, wie zum Beispiel der Klima- und Energiewende, vor großen Herausforderungen. Dazu werden junge Meisterinnen und Meister benötigt“, so Willi Seiger, Präsident des Bundesverbands Metall.
Fazit
Sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene ist angekommen, dass Deutschland die Weiterbildung von Fachkräften unterstützen muss, um Personalmangel und aktuellen Problemen zu begegnen. Durch finanzielle Unterstützung und Imagekampagnen zu Tätigkeitsbereichen und beruflichen Chancen kann eine qualifizierte Ausbildung ebenso zukunftsträchtig und attraktiv sein wie das akademische Studium.
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