Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-13 S 127/12), wie die juristische Wochenschrift "NJW Spezial" berichtet. Eine verschlossene Haustür behindere den Fluchtweg und könne die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich zur Hand hätten. Der Schutz von Leben und Gesundheit sei wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner, urteilten die Richter. In dem verhandelten Fall hatte die Wohnungseigentümergesellschaft beschlossen, die Haustür nachts zu festgelegten Zeiten abzuschließen. Die Richter am Frankfurter Landgericht kippten den Beschluss. Dieser widerspreche den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. Bei einem Feuer etwa müssten Bewohner mitunter schnell fliehen. Eine verschlossene Tür könne zur Falle werden.
Eine Alternative kann laut "NJW Spezial" der Einbau einer Tür mit Panikschloss sein. Die lässt sich von außen verschließen und hindert Unbefugte am Zutritt zum Haus. Von innen lässt sich ein Panikschloss jedoch auch ohne Schlüssel öffnen. Hersteller, die auf Türtechnik spezialisiert sind, bieten solche spezielle Lösungen in ihrem Standardportfolio an. red