MVV TB liegt im Entwurf vor
Das DIBt hat den Entwurf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht. Betroffene haben die Möglichkeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen, Stellungnahmen können bis zum 1. Juli 2017 an vvtb-anhoerung@dibt.de übermittelt werden. Die Veröffentlichung der MVV TB soll Ende Juli 2017 erfolgen. Technische und rechtliche Änderungen werden in regelmäßigen Abständen nach Befassung der Gremien der Bauministerkonferenz vorgenommen.
Solange die MVV TB noch nicht vorliegt, gilt nach Informationen von Dipl.-Ing. Anke Zillmann vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) folgende Übergangslösung. Damit keine Regelungslücken entstehen, bleiben die Bauregellisten – auch B Teil 1 – und die Liste der Technischen Baubestimmungen solange in Kraft, bis die MVV TB in den Ländern in Bezug genommen werden kann.
Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt Mitte Oktober 2016 die novellierte Musterbauordnung umgesetzt und wird die MVV TB, sobald diese vorliegt, als Landesvorschrift bekannt machen. Länder, in denen noch keine neue Landesbauordnung vorliegt, werden, sobald die MVV TB vorliegt, folgendermaßen vorgehen:
- Die Kapitel A und B der MVV TB als Liste der Technischen Baubestimmungen einführen.
- Das Kapitel C ersetzt die Bauregelliste A.
- Das Kapitel D der MVV TB ersetzt die Liste C.
Die Bauregelliste B Teil 2 ist im Kapitel B 3 der MVV TB enthalten und die Bauregelliste B Teil 1 wird dann nicht mehr existieren.