Rechtsserie (6)

Neuordnung Bauproduktenrecht

Das Bauproduktenrecht bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Bauprodukte gehandelt und verwendet werden dürfen. Regelungen hierzu finden sich insbesondere in den Landesbauordnungen und der (europäischen) Bauproduktenverordnung. Die Rechtsanwälte Prof. Christian Niemöller und Nina Harr erläutern die Systematik des Bauproduktenrechts unter Berücksichtigung der Kennzeichnungspflicht mit dem CE-Zeichen.

Europäische Vorgaben sorgen dafür, dass das Bauproduktenrecht aktuell neu geordnet wird. Einige Neuerungen betreffen auch die Metallbaubranche.

Überarbeitung der Landesbauordnungen

Im Rahmen des Bauproduktenrechts ist grundlegend zu unterscheiden zwischen dem Inverkehrbringen eines Bauprodukts – innerhalb von Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union – einerseits und andererseits dessen Verwendung in dem jeweiligen Mitgliedstaat.

Die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten und für die Verwendung der CE-Kennzeichnung legt europaweit die...

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