Staat fördert Einbruchschutz
Alle vier Minuten hat sich im Jahr 2013 laut Polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland ein Wohnungseinbruch ereignet. Pro Fall entstand ein Schaden von rund 4.500 Euro. Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) und die Projektleitung Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (PL PK) informieren deshalb in einer gemeinsamen Pressemitteilung über die Möglichkeiten der staatlichen Förderung.
In dem Schreiben heißt es, seit einigen Jahren steigt die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle, gleichzeitig ist der Anteil vollendeter Einbruchsfälle stetig gesunken. Rund 40 Prozent aller Einbrüche bleiben im Versuchsstadium stecken, nicht zuletzt wegen Verbesserungen der Sicherungsmaßnahmen. Nach einer jüngst veröffentlichten Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN) nutzen über 70 Prozent der Befragten keine zusätzliche Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch. Dabei wissen Kriminalexperten: Je leichter es den Tätern gemacht wird, desto eher kommt es zum Einbruch. Beliebte Angriffsstellen sind vor allem Haus- und Wohnungstüren, Fenster und Fenstertüren. Was oft vergessen wird: Nach einem Wohnungseinbruch gibt es nicht nur materielle Schäden, sondern häufig auch psychische Belastungen für die Opfer. Ein Einbruch beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl und damit die Lebensqualität der Betroffenen. Wichtig ist es deshalb, bereits die Tat zu verhindern - und somit das Risiko zu reduzieren, überhaupt zum Opfer zu werden.
Die Studie des KFN verdeutlicht, dass Sicherheitstechnik das Risiko von Einbruchsschäden wesentlich reduziert. Damit sind alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert. Auch der Bürger selbst wird, indem er den Einbau von Sicherheitstechnik vorantreibt, zu einem wichtigen Akteur bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchs. Vor diesem Hintergrund leisten Bund und Länder mittlerweile einen wichtigen Beitrag, indem sie entsprechende Investitionen unterstützen. Ganz konkret geht es um die finanzielle Förderung von Maßnahmen des Einbruchschutzes durch die KfW-Bankengruppe, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energetischer Sanierung stehen. Der Finanzanreiz besteht in Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen der Förderprogramme „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Diese finanzielle Förderung geht zurück auf eine Initiative des DFK gemeinsam mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und wurde entwickelt mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie mit der KfW-Bankengruppe.
Ergänzend zum Förderprogramm des Bundes bieten einige Länder eigene Programme an. Eine Übersicht dazu hat das DFK in seiner Internetpräsenz unter http://www.kriminalpraevention.de/einbruchschutz/finanzanreize.html veröffentlicht. red
Informationen zur staatlichen Förderung von Einbruchschutz erhalten Sie unter: www.k-einbruch.de/foerderung