Zur Rechtsverbindlichkeit der DIN 18008
Da die Rechtsverbindlichkeit der DIN 18008 unter Fachleuten scheinbar immer noch umstritten ist, hat die Redaktion metallbau bei Prof. Christian Niemöller, Rechtsanwalt für Baurecht, nachgehakt und folgende Antwort erhalten:
Technische Normen – wie die DIN 18008 – sind im Gegensatz zu rechtlichen Normen nicht unmittelbar verbindlich, da es sich zunächst lediglich um technische Empfehlungen handelt. Sie können aber aus rechtlicher Sicht zu beachten sein, wobei diesbezüglich zwei Ebenen zu unterscheiden sind, die öffentlich-rechtliche Ebene des Bauordnungsrechts und die zivilrechtliche Ebene im vertraglichen Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Erste Ebene: Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist eine technische Regel in einem Bundesland verbindlich, wenn diese von der zuständigen Obersten Aufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmung eingeführt wurde (vgl. § 3 Abs. 3 der – insofern beispielgebenden – Musterbauordnung, MBO). Im Übrigen „gelten“ die technischen Regeln der Bauregelliste A als Technische Baubestimmungen.
Zweite Ebene: Im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stellt sich die Frage nach der Verbindlichkeit einer Norm im Zusammenhang mit der Prüfung, ob eine Leistung mangelfrei erbracht wurde. Hierbei ist zunächst zu klären, ob die Einhaltung der Norm vertraglich vereinbart wurde; in diesem Fall muss sie zwingend beachtet werden.
Im Übrigen kommt es darauf an, ob das Werk den anerkannten Regeln der Technik entspricht. DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben. Gibt die DIN 18008 die anerkannten Regeln der Technik wieder – dies ist eine rein fachtechnische Frage -, ist sie im Zivilrecht verbindlich zu beachten.
Nach Information von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Geralt Siebert, Vorsitzender des Normenausschusses zur DIN 18008, gilt die DIN als Stand der Technik und ist damit im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer rechtsverbindlich.
Baurechtlich eingeführt ist die DIN 18008 bereits in der Mehrzahl der 16 Bundesländer: --> hier geht es zum aktuellen Status der baurechtlichen Einführung in Deutschland.