Beratung für Absaugtechnik
Im Gespräch mit Volker Ohlig von der BGHMUm in der Werkstatt saubere Luft zu haben, sollen Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip ergriffen werden: Priorität hat „S“, das für Substitution steht – also für die Beseitigung des Gefahrstoffes. “T„ steht für Technik bzw. technische Schutzmaßnahmen, “O„ entspricht der Organisation und “P“ steht für personenbezogene Maßnahmen. Volker Ohlig von der BGHM hat die Fragen von Fachautor Philipp Peters beantwortet.
metallbau: Herr Ohlig, saubere Raumluft in der Werkstatt – das ist ein relativer Begriff. Wie sauber muss die Luft denn sein?
Volker Ohlig: Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass am Arbeitsplatz ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. Das bedeutet in der Regel Außenluftqualität. In der Metalltechnik gibt es aufgrund der Arbeitsprozesse immer wieder Beeinträchtigungen der Luftqualität im Rauminneren. Dort entstehen beim Arbeiten Gefahrstoffe. Daher kommt dort die Gefahrstoffverordnung zum Tragen. Und da geht es vorrangig um die Einhaltung der Grenzwerte, sofern es für diese Stoffe Grenzwerte gibt.
metallbau: Wie prüft die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), ob die Grenzwerte eingehalten werden?
Ohlig: Wir kontrollieren zunächst, ob die technischen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Falls nicht, fordern wir Nachbesserungen ein. Mit unserem Messtechnischen Dienst sind wir zudem in der Lage, im Betrieb Messungen durchzuführen und können so nachweisen, ob die technischen Schutzmaßnahmen wirken.
metallbau: Wie gut halten die Betriebe sich an die Richtlinien?
Ohlig: Grundlegend gilt: Arbeitsschutz ist Unternehmerpflicht. Wir unterstützen die Verantwortlichen in unseren Mitgliedsbetrieben dabei, dieser Verantwortung nachzukommen. Stellen wir fest, dass Schutzmaßnahmen nicht oder nur unzureichend vorhanden sind, erhöhen wir natürlich die Kontrollen und weisen auf die festgestellten Defizite hin. Zum Glück nehmen viele Unternehmer das Thema sehr ernst.
metallbau: Was passiert, wenn ein Unternehmen gegen die Richtlinien verstößt?
Ohlig: Ist ein Beschäftigter Gefahrstoffen ausgesetzt, führt dies selten unmittelbar zu gesundheitlichen Schäden. Dazu müsste man ihnen meist längere Zeit ausgesetzt sein. Dennoch soll der Unternehmer rasch derartige Missstände beheben. Wir betrachten das jedoch sehr sorgfältig und mit Augenmaß. Wir werden nichts verlangen, was ein Unternehmen in wirtschaftliche Bedrängnis bringen würde.
metallbau: Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen der BGHM zur Verfügung?
Ohlig: Wir haben zwar die Möglichkeit, Sanktionen auszusprechen, suchen aber immer zuerst das Gespräch mit den Unternehmensverantwortlichen. Erst wenn das nicht zum Erfolg führt, können wir im äußersten Fall auch Bußgelder verhängen. Über diese Möglichkeit verfügen auch die staatlichen Stellen (z.B. Gewerbeaufsichtsämter). Ein Bußgeld kann variieren und hat dabei immer zum Ziel, dass die angemahnten Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
metallbau: Welche Fehler unterlaufen bei der Anwendung von Schutzmaßnahmen, selbst wenn eine Absauganlage vorhanden ist?
Ohlig: Ist eine technische Absauganlage vorhanden, sollte damit der Gefahrstoff bereits direkt am Entstehungsort abgesaugt werden. Dies spiegelt sich auch in der klaren Maßnahmenhierarchie wider: Das sogenannte STOP-Prinzip. „S“ steht für Substitution – also die Beseitigung des Gefahrstoffes. “T„ steht für Technik bzw. technische Schutzmaßnahmen, “O„ entspricht der Organisation und “P“ für personenbezogene Maßnahmen. Daher steht die Gefahrstoff-absaugung am Anfang der Maßnahmenhierarchie, erst danach das Lüften der Werkhalle und der Atemschutz ganz am Ende.
metallbau: Gibt es ein konkretes Beispiel für den Maßnahmenpunkt „Substitution“?
Ohlig: Ja – hier können beispielsweise andere Schweißverfahren angewendet werden. Wenn man statt des MAG-Schweißens das Unterpulverschweißen als Verfahren einsetzen kann, hat man so gut wie keinen Schweißrauch mehr. Es eignet sich aber vor allem für höhere Stückzahlen und bestimmte Werkstückgeometrien. Man hat hier einen hohen Automatisierungsgrad.
metallbau: Hat sich die Qualität der Absaugtechnik in den vergangenen Jahren verbessert?
Ohlig: Lüftungstechnik ist Physik, die sich nicht geändert hat und bekanntlich „nicht auf den Kopf stellen“ lässt. Und es gibt sehr viele Unternehmen, die dies bei der Absaugtechnik in der Vergangenheit auch gut und richtig angewendet haben. Das Filtermaterial hat sich spürbar verbessert. Die Filter sind leichter zu reinigen und halten länger. Es muss aber dennoch viel daran gearbeitet werden, dass die Luft in Metallbetrieben wirklich überall „sauber“ wird. Die Metallbaubetriebe könnten vor dem Kauf einer Anlage noch mehr mit den Herstellern kommunizieren.
metallbau: Was meinen Sie damit?
Ohlig: Leider wird bei der Anschaffung einer Absauganlage kein klares Pflichtenheft erarbeitet, das als Basis zur Angebotseinholung dient. Darin sind die genauen Anforderungen für die Anlage formuliert. Fehlt dieses Pflichtenheft, weiß der Lüftungstechniker nicht, was er liefern soll.
metallbau: Sollte es nicht selbstverständlich sein, dass der Auftraggeber seinem Lieferanten sagt, was genau er benötigt?
Ohlig: Eigentlich schon, aber in der alltäglichen Praxis zeigt sich, dass hier der größte Beratungsbedarf vorhanden ist.
metallbau: Woran liegt das?
Ohlig: Manche Betriebe konzentrieren sich auf ihr Kerngeschäft. Was die Lüftungstechnik angeht, engagieren sie einen Lüftungsbauer und gehen davon aus, dass der mit einem Blick in den Betrieb gleich die Aufgabenstellung erkennt: Welche Gefahrstoffe es sind und wie man sie absaugen kann. Doch so einfach ist das nicht. Hier muss der Unternehmer klare Vorgaben machen, damit die Lüftungsbauer das liefern, was notwendig ist. Erstellt der Unternehmer ein präzises Pflichtenheft, erhält er entsprechende Angebote von Herstellern, die in der Lage sind, das Gewünschte zu liefern. Der Zusatznutzen für den Unternehmer: Die eingeholten Angebote sind sehr gut miteinander vergleichbar.
metallbau: Und wer unterstützt den Metallbauer bei der Erstellung eines Pflichtenheftes?
Ohlig: Die BGHM bietet viele Informationen an, die hierbei weiterhelfen. Zudem beraten wir unsere Mitgliedsunternehmen sowie Lüftungshersteller mit etwa 100 Beratungsterminen im Jahr.