Edelstahlgüten
Metallbauer, Planer und Architekten können fünf Jahre lang beim Einsatz von
Edelstahl auf eine Zustimmung im Einzelfall verzichten.
Am 20. April 2009 wurde die Neufassung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 „Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erteilt. Sie schafft für weitere fünf Jahre für Architekten, Planer und Metallbauer die Voraussetzungen, in statisch beanspruchten Komponenten eine große Bandbreite von Edelstahlgüten ohne aufwendige Zustimmung im Einzelfall einzusetzen. Neu hinzugefügt wurde bei den bereits zugelassenen Edelstahlgüten die Duplex-Edelstahlgüte 1.4362 in der Korrosionswiderstandsklasse III. Ein wichtiges Konstruktionsmerkmal ist hierbei die höhere Streckgrenze und Einordnung in die Festigkeitsklasse S460 im lösungsgeglühten Zustand, das eine Verringerung von tragenden Querschnitten und damit Leichtbau mit schlanken, grazilen Elementen ermöglicht. Die nun insgesamt erfassten 18 Edelstahlgüten sind weiterhin vier Korrosionswiderstandsklassen zugeordnet, die verschiedene LegierungenLegierungen, die unter gleichen Korrosionsbelastungen eine vergleichbare Korrosionsbeständigkeit zeigen, zusammenfassen. Zur Ermittlung der erforderlichen Korrosionswiderstandsklasse bei atmosphärischer Exposition wurde eine neue Tabelle 1.a aufgenommen, die in Anlehnung an die DIN 1045 fünf relevante Einwirkungen auflistet und die Werkstoffauswahl daran orientiert.
Zu den Einwirkungsarten gehören Feuchte, Chloridgehalt der Umgebung, Belastung durch redoxwirksame Stoffe, pH-Werte an der Oberfläche und Lage der Bauteile. Durch die praxisnähere Interpretation der Korrosionswiderstandsklassen ist nun dafür gesorgt, dass nichtrostende Stähle unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen im Bauwesen wirtschaftlich optimal eingesetzt werden können. Nachbehandlung. Die Zuordnung zu Korrosionswiderstandsklassen gilt jedoch nur für metallisch blanke Oberflächen. Im Falle geschweißter oder thermisch geschnittener Bauteile ist zur Sicherstellung der Korrosionsbeständigkeit in den Korrosionswiderstandsklassen III und IV stets eine Nachbehandlung der Schnittkanten und Schweißnähte zum Entfernen von Anlauffarben erforderlich. Bei dieser Maßnahme dürfen jedoch keine Fremdrost erzeugenden Partikel in die Oberfläche gelangen. Unzugängliche Bereiche, z.B. Überlappungen punktgeschweißter Teile, sind durch geeignete Dichtungsmassen oder durch Überschweißen dauerhaft zu verschließen. Bei den Korrosionswiderstandsklassen I und II müssen dunklere Anlauffarben als strohgelb entfernt werden. Ergänzend wurden erweiterte Hinweise zu optischen Anforderungen hinzugefügt, wobei der Wahl der Ausführungsart und der Oberflächenbeschaffenheit der Bauteile eine besondere Bedeutung zukommt.
Dabei sind fein bearbeitete, glatte und fehlerfreie Oberflächen sicherzustellen. Die Wahl einer höheren Korrosionswiderstandsklasse bietet dafür keinen Ersatz. Zur Bemessung nichtrostender Stähle im Bauwesen erfolgte eine Änderung bei den charakteristischen Werten, wo der E-Modul der Edelstahlgüten 1.4362 und 1.4462 im lösungsgeglühten Zustand auf 200 GPa heraufgesetzt wurde.
Bei den Verfahren für den Tragfähigkeits- und Verformungsnachweis können sowohl nichtlineare als auch linearelastisch-idealplastische Spannungs-Dehnungs-Beziehungen bis zur Festigkeitsklasse S690 angesetzt werden.
Bei der Beanspruchbarkeit von Schrauben der Festigkeitsklassen 70 und 80 wurde der Beiwert a für das Abscheren im Schraubenschaft auf 0,68 erhöht. Angepasst. Zur Herstellerqualifikation der Schweißbetriebe wurden die Ausführungsbestimmungen an die aktuellen Normen und Regelwerke angepasst. Die maximal ansetzbare Einschweißtiefe bei dem Laserschweißen wurde von6mmauf 12mmerhöht. Bei Schweißverbindungen aus austenitischen Stählen mit solchen aus den ferritischen Stählen sind auch Nahtdicken größer 16 mm durch eine so genannte vorgezogene Arbeitsprüfung nach DIN EN ISO 15613möglich. Unterhalt und Wartung. Besondere Bestimmungen betreffen den Planer bezüglich Unterhalt und Wartung. Falls bei der Werkstoffauswahl hinsichtlich Korrosion eine regelmäßige Kontrolle und Reinigung vorgesehen wurde, hat das der Planer dem Nutzer schriftlich mitzuteilen. Die durchgeführten Kontrollen und Reinigungen sind zu dokumentieren.
Insbesondere in Schwimmhallen sind kurze Reinigungsintervalle zur Vermeidung von Korrosionsschäden immer erforderlich. Eine abschließende aktualisierte Auflistung der Lieferfirmen und ihrer lieferbaren Erzeugnisse aus überwachter Fertigung stellt die Verfügbarkeit der Ausführungsformen sicher. Die Neufassung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 steht zum Download auf den ISER-Internetseiten www.edelstahl-rostfrei.de in der Rubrik „Publikationen“ zur Verfügung oder kann als Sonderdruck 862 bei der Informationsstelle kostenfrei angefordert werden.