Vortrag bei den ift Fenstertagen

Einbruchhemmung gefragt

Weil die Belastung durch Einbrüche auf einem sehr hohen Niveau angekommen ist, gibt es seit einigen Jahren bundesweit ein Konzept zum präventiven Einbruchschutz. Hersteller, qualifizierte Montage- und Errichterbetriebe können sich daran beteiligen.

Im Rahmen der präventiven polizeilichen Beratungspraxis haben Hersteller von einbruchhemmenden Fenstern, Türen oder Rollläden sowie die Hersteller von Nachrüstprodukten und qualifizierte Montage- und Errichterbetriebe die Möglichkeit, bei den rund 350 polizeilichen Beratungsstellen gelistet zu werden. Voraussetzung ist, dass die Hersteller normkonforme und qualitätsgesicherte Produkte herstellen und die Montage- oder Errichterbetriebe eine definierte Qualifikation und Kenntnis vorweisen können. Die Beratungsgespräche sind kostenlos, im  Rahmen des Kontakts werden die Hersteller- und/oder Errichterlisten als „Empfehlung“ weitergegeben.

2016 konnte im Vergleich zu 2015 ein Rückgang von 9,5 % bei den verübten und erfassten Einbruchdelikten in Deutschland verzeichnet werden. Das ist erstmals eine positive Entwicklung, und dennoch entspricht dies nach wie vor einer besorgniserregenden Zahl von 151.265 verübten Einbrüchen. Betrachtet man die Entwicklung in den letzten Jahren, so ist man auf dem Niveau von 2014 angekommen. Konkret bedeutet dies, dass alle 3,5 Minuten in Deutschland ein Wohnungseinbruch verübt wird.

Weiterhin ist innerhalb Deutschlands die Belastung durch Einbrüche sehr unterschiedlich verteilt. Hochburgen sind unverändert die Bundesländer Nordrhein Westfalen, Berlin und Hamburg. Hier werden bezogen auf 100.000 Einwohner viermal so viele Einbrüche wie in Bayern verübt.

Nach wie vor werden ca. 90 % der Fenster durch „Aufhebeln“ überwunden. „Angriffe“ auf die Verglasung liegen bei ca. 10 %. Seitens der Polizei wie auch in Teilen der Fachwelt wird diskutiert, ob die Anforderungen an die abschließbaren Fenstergriffe von 100 Nm gegen „Abreißen“ und „Abdrehen“ in der Praxis ausreichend sind. Grund dafür sind Informationen der Polizei, die belegen: Fenster wurden mittels eines direkten Angriffs auf den abschließbaren Fenstergriff beispielsweise durch einen Schraubenzieher oder ein Rohr überwunden. Bislang ist nicht abschließend geklärt, ob es sich bei den erfassten Fällen wirklich um sogenannte „100 Nm“-Fenstergriffe gehandelt hat.

Stand der Normung

Der aktuelle Stand der Normung im Bereich der Einbruchhemmung und mechanischen Nachrüstung ist in der Tabelle dargestellt.

Bereits kurz nach dem Erscheinen von DIN EN 1627ff. im September 2011, wurde in der neu zusammengestellten Normengruppe WG7 (Working Group 7) damit begonnen, sich mit einer Überarbeitung der Normenreihe zum Einbruchschutz zu befassen. Als erstes Arbeitsergebnis sind sogenannte „Amendements“ zu den drei Prüfnormen DIN EN 1628, DIN EN 1629 und DIN EN 1630 entstanden, welche in Deutschland im Juli 2015 veröffentlicht wurden. Ein ebenfalls erstelltes „Amendement“ zur DIN EN 1627 wurde auf europäischer Ebene abgelehnt. Parallel wurde begonnen, die komplette Normenreihe DIN EN 1627 ff. zu überarbeiten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist geplant, sogenannte „Work-Items“ („Projektvorschläge/ Entwürfe“) im ersten Quartal 2018 zu beantragen.

Folgende Erweiterungen und Änderungen sind nach jetzigem Diskussionsstand zu erwarten:

  • Einführung einer neuen Bewertungsschablone für die Beurteilung von Festverglasungen
  • Aufnahme von mechatronischen Beschlägen zur Beurteilung von Bauteilen mit elektromechanischen Beschlägen
  • Eine Methode, Beschläge auch ohne Nachweise manuell zu prüfen und die Bauteile entsprechend zu klassifizieren.

Ausblick: Eine Neufassung der DIN EN 1627ff.  kann frühestens 2019 erwartet werden.

Im Bereich der mechanischen Nachrüstung stehen mit DIN 18104 Teil 1 und Teil 2 zwei nationale Normen zur Verfügung. Grundsätzlich wird zwischen aufschraubbaren Nachrüstprodukten (Teil 1) und im Falz integrierten Nachrüstprodukten (Teil 2) unterschieden. Ziel beider Normen ist es, bestehende Fenster und Türen – sofern geeignet – durch Einbau moderner Beschlagstechnik „sicherer“ zu machen. Dadurch wird es den Tätern erschwert, den Einbruch mit einfachen Werkzeugen durchzuführen und die Bauteile zu überhebeln. Eine sicherheitstechnische Nachrüstung von Fenstern und Türen ist zweckmäßig, wenn gegen den „schnellen Zugriff“ mit einfachen Werkzeugen geschützt werden soll. Im August dieses Jahres ist eine Neuausgabe von DIN 18104-1 erschienen. Es wurden die Begriffe und der Anhang D überarbeitet, Abschnitte präzisiert und gestrichen sowie die normativen Verweisungen aktualisiert.

Trend zu RC3

Nach wie vor wird der Hauptanteil an Prüfungen von einbruchhemmenden Fenstern in der Widerstandsklasse RC2 mit Trend zur Widerstandsklasse RC3 durchgeführt. Der Schwerpunkt hinsichtlich des Rahmenmaterials teilt sich näherungsweise wie folgt auf:

  • 60 % Kunststoff
  • 20 % Aluminium und Stahl
  • 10 % Holz
  • 10 % Mischsysteme (Holz-Alu oder Composite)

Bei den Bauteilen Fenster, Türen oder Fassaden ist ein klarer Trend hinsichtlich einer kompletten Systemabdeckung festzustellen. Für die Ausführung eines Wohnobjekts mit ein– und zweiflügeligen Fenstern, Schiebeelementen und Zubehörteilen in der Widerstandsklasse RC2 bedarf es der Zulassung unterschiedlichster Bauart, Profile und Zubehörteile. Weiterhin sollte bereits frühzeitig der Einbau beziehungsweise die Montage mit in die Planung einbezogen werden (Stichwörter: Mauerwerk und Montagesituation).

Auch hinsichtlich der Prüfung von Sonderkonstruktionen wie Paniktüren, Fensterelementen mit Spaltlüftung oder auch Wertbehältnissen liegen zum Teil schon sehr umfangreiche Erfahrungen bei der Bewertung nach EN 1627 vor.

Ausblick

Die anhaltend hohe Zahl an verübten Einbrüchen fordert eine Vielzahl von Experten im Bereich Beratung, Herstellung von Produkten sowie im Bereich der Montage im breiten Feld der mechanischen Sicherungstechnik. Die Bedeutung der elektromechanischen Einbruchhemmung wird künftig weiter zunehmen, da bereits eine Vielzahl von Produkten am Markt ist und der Trend nach „Elektrifizierung“ sich fortsetzen wird. Auch die Normer sind gefordert, um die Standards weiterzuentwickeln, damit diese angepasst oder neue „Modi operandi“ vorbereitet werden können. Einbruchhemmende Produkte im Rahmen der Erstausstattung oder der mechanischen Nachrüstung werden stetig weiterentwickelt und optimiert, um den aktuellen Marktanforderungen gerecht zu werden. Es bleibt abzuwarten, ob seitens der Politik die vorhandenen Fördertöpfe für den mechanischen Einbruchschutz nochmals aufgefüllt werden – bei einem Blick auf die aktuelle Regierungsbildung stehen die Chancen dafür nicht allzu schlecht.

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