Metallgestalter und die EN 1090

Schmiede suchen kreative Lösungen

Noch immer erhitzen sich die Gemüter von Metallgestaltern, Kunstschmieden und Schlossermeistern, wenn die DIN EN 1090 angesprochen wird. Viele sind mit ihren Betrieben nicht zertifiziert, obwohl die Norm seit Juli 2014 für die gesamte Metallbranche bindend ist. In Internetforen und an manchem Stammtisch wird dem Ärger Luft gemacht  – leider manchmal nicht sehr sachlich. Die Redaktion metallbau ist der Frage nachgegangen, warum die DIN EN 1090 gerade bei Metallgestaltern und Kleinstbetrieben des Metallhandwerkes so viel mehr Probleme aufwirft als bei größeren Handwerksbetrieben und mittelständischen Fertigungsunternehmen. Weil bereits viel darüber geschrieben und diskutiert wurde, konzentriert sich der vorliegende Artikel auf aktuelle Aussagen von Cornelis Pronk, dem Präsidenten des Internationalen Fachverbandes Gestaltender Schmiede e.V. (IFGS) und von Dipl.-Ing. Karsten Zimmer, dem Geschäftsführer Technik beim Bundesverband Metall. Diese beiden Positionen werden durch Erfahrungen von Robert Lindner ergänzt. Er betreibt im fränkischen Pommelsbrunn eine Ein-Mann-Schlosserei.

Prinzipiell keine Sache der Betriebsgröße

„Die Stimmung ist immer noch nicht gut“, beginnt Cornelis Pronk seinen Bericht. „Viele Metallgestalter sind ratlos und wissen nicht, wie sie mit der Norm umgehen sollen. Der Ärger rührt von der Tatsache her, dass sich die Metallgestalter in der DIN EN 1090 fast nicht wiederfinden, aber sie trotzdem erfüllen sollen. Die Zertifizierung empfinden sie daher als grotesk.“ Karsten Zimmer vom BVM hält dagegen: „Auch früher mussten die Betriebe über Qualifikationen verfügen. Es gab bauaufsichtliche Anforderungen und nationale Normen. Die DIN EN 1090 ist ein Regelwerk der Europäischen Union und ohne Normen geht es halt nicht.“ Zimmer versteht die Aufregung nicht, denn die Norm betrifft tragende Bauteile im bauaufsichtlichen Bereich und differenziert mit den verschiedenen Ausführungsklassen EXC auch deren Anwendungsbereiche. „Wenn Metallgestalter in sakralen und künstlerischen Bereichen sowie in der Restaurierung arbeiten, dann brauchen sie gar keine Zertifizierung. Viele andere Anwendungen im privaten Bereich werden mit EXC 1 abgedeckt, z.B. Geländer, Treppen, Vordächer“, so Zimmer.
Er wirkt ungeduldig, wenn er sagt, dass diese Inhalte bereits seit fünf Jahren nonstop diskutiert werden. Auch als in Deutschland für die Herstellung von Stahlbauteilen noch die Norm DIN 18800-7 galt, ging es um den Nachweis von Qualifikationen. Heute ist eben der gesamte Herstellungsprozess, der in einem Betrieb stattfindet, auf dem Prüfstand. Er fasst zusammen: „Wer nur für Privatkunden arbeitet und nie öffentliche Aufträge annimmt, für den gibt es keine Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit. Natürlich muss der Stahl richtig bestellt werden und es dürfen nur geprüfte Schweißer arbeiten, das war aber früher auch schon so. Und man muss nicht zwangsläufig die gesamte Norm kennen, sondern sich nur den Bereich heraussuchen, in dem man tätig ist. Die Pflicht, sich auch in der Ausführungsklasse 1 zertifizieren zu lassen, bezieht sich auf europäisches Recht und gilt europaweit. Aber diejenigen, die das umgesetzt haben, auch die Metallgestalter, haben stets davon profitiert. Weil sie ihre betrieblichen Abläufe hinterfragt und nachvollziehbar dokumentiert haben, können sie nun optimal arbeiten. Und dies ist die werkseigene Produktionskontrolle. Die tatsächliche Durchführung, mit welchem Formular zum Beispiel der Stahl bestellt oder ob das weiterhin telefonisch gemacht wird, das bleibt jedem Unternehmer selbst überlassen.“
Zimmer betont, dass eine Zertifizierung keine Sache der Betriebsgröße ist, sondern eher offenbart, ob der Betrieb bereits vorher ein gut oder schlecht organisiertes Unternehmen war. Zertifizierung hat für ihn auch etwas mit laufender Weiterentwicklung zu tun: „Wir reden in unserer Gesellschaft vom lebenslangen Lernen. Da passt es nicht, wenn sich jemand auf seine vor 30 Jahren abgelegte Meisterprüfung beruft und seitdem keine Fortbildung mehr besucht hat.“

Sinn und Unsinn der DIN EN 1090

In diesen genannten Punkten stimmt Cornelis Pronk zu. Er rät deshalb auch Metallgestaltern, die Arbeiten im Privatbereich ausführen, sich nach EXC 1 zertifizieren zu lassen. Wer aber so etwas sehr selten ausführt, der hat immer noch die Option, die wenigen Teile von einem zertifizierten Kollegen hinzuzukaufen. Pronk stört etwas anderes. Zum Beispiel, dass Produkte aus Guss- oder Schmiedebronze und Messing ausgenommen sind. Oder dass auf der Baustelle Bauteile von Unternehmen ohne EN 1090-Zertifizierung — mit Ausnahme von Schweißarbeiten — hergestellt werden dürfen, aber in der eigenen Werkstatt dieselben Bauteile nur mit werkseigener Produktionskontrolle.
Er fragt sich an dieser Stelle nach dem Sinn der Norm und vermutet, dass die Metallgestalter und kleineren Schlossereibetriebe von Anfang an gar nicht im Fokus standen. Da sich die DIN EN 1090 nur auf tragende Stahl- und Aluminiumkonstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich bezieht, rät er deshalb den IGFS-Mitgliedern, sich auf die Denkmalpflege und Restauration sowie auf die Herstellung von Wetterhähnen, Briefkästen, Fahrradständern und Handläufen ohne Absturzsicherungsfunktion, auf Tore, diverse Schmiedearbeiten usw. zu fokussieren.
Zur Klarstellung hebt Karsten Zimmer nochmals hervor: Die EN 1090 behandelt den gesamten Herstellungsprozess, einschließlich verschiedener Fügeverfahren wie Schweißen, Schrauben und Nieten. Für Tore beispielsweise, die nicht in den Regelungsbereich der EN 1090 gehören, ist aber eine CE-Kennzeichnung nach EN 13241-1 erforderlich. Beim Schweißen auf Baustellen greifen die bauaufsichtlichen Anforderungen. In der Liste der Technischen Baubestimmungen — nachzulesen für Stahl in der Anlage 2.4/2, analog für Aluminium in der Anlage 2.4/3  — ist eindeutig vermerkt, „dass die Ausführung von geschweißten Bauteilen, Tragwerken und Bauwerken aus Stahl in den genannten Ausführungsklassen nur durch solche Betriebe auf der Baustelle erfolgen darf, die über einen Eignungsnachweis für die Ausführung von Schweißarbeiten in den entsprechenden Ausführungsklassen verfügen. Als Eignungsnachweis gilt alternativ:

  • ein durch eine notifizierte Stelle ausgestelltes oder bestätigtes Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1:2012-02, wenn die werkseigene Produktionskontrolle des Betriebs durch diese Stelle entsprechend DIN EN 1090-1:2012-02 zertifiziert ist;
  • ein auf Grundlage von DIN EN 1090-2, in Verbindung mit DIN  EN 1090-1:2012-02, Tabelle B.1, durch eine bauaufsichtlich anerkannte Stelle ausgestelltes Schweißzertifikat;
  • während der verbleibenden Gültigkeitsdauer eine bestehende Bescheinigung über die Herstellerqualifikation nach DIN 18800-7 entsprechend folgender Übersicht (...)“

Kontrolle bleibt überwiegend aus

Und noch etwas fragt sich Cornelis Pronk: Wer kontrolliert eigentlich das Vorhandensein von Zertifikaten und vor allem, dass die Arbeiten auch nach der Norm ausgeführt wurden? Er hat den Eindruck, dass hier europaweit ein sehr großes Defizit herrscht. Offiziell dürfen Ausschreibungen zwar nicht mehr ohne die EN 1090 erfolgen, aber die Praxis zeigt immer wieder massive Lücken. Offenbar wird erwartet, dass man sich in der Branche selbst gegenseitig auf die Finger schaut, um schwarze Schafe zu entdecken. Karsten Zimmer: „Die Bauaufsicht stellt heute nur noch Anforderungen, aber sie kontrolliert sie nicht. Das ist politisch so gewollt, denn die Bauaufsicht zieht sich schon seit Jahren aus dem Prozess der Bauüberwachung zurück und überlässt das den am Markt beteiligten Kreisen. Die Ursache dafür könnten Kosteneinsparungen sein. Wir als BVM wünschen uns mehr Bauaufsicht. Das DIBt vermutlich auch. Die Bauminister der Bundesländer sind sich offenbar einig, dass sie das Kontrollpersonal für Baustellen nicht mehr bezahlen wollen.“
Die deutschen Bauaufsichtsbehörden kontrollieren als Verwaltungsbehörden die Einhaltung der Landesbauordnungen, die Marktüberwachungsbehörden hingegen den freien Verkehr von Waren inklusive sämtlicher Bauprodukte. „Allerdings kann das mit wenigen Mitarbeitern nicht funktionieren“, sagt Zimmer.
Europäische Normen sollen zu einer Harmonisierung des europäischen Wirtschaftsraumes beitragen, damit für alle Marktteilnehmer die gleichen Wettbewerbsbedingungen herrschen. So die Theorie. Doch in der Praxis sieht es oft noch anders aus, klagen immer wieder Metallbauunternehmen, vor allem aus zentraleuropäischen Ländern. Sie berichten, dass in Vergabeverfahren nicht selten der billigste Anbieter den Zuschlag erhält und der ist häufig nicht zertifiziert oder liefert Qualität außerhalb bestehender Normen und kommt überwiegend aus ost- oder südeuropäischen Ländern. Karsten Zimmer kennt dieses Dilemma und sagt: „Auch wenn in solchen Fällen gegen geltendes Baurecht verstoßen wird, können wir als Verband immer nur aufklären, alle Beteiligten informieren und auf Zusammenarbeit untereinander setzen. In den Normenausschüssen müssen die Wünsche von 28 Mitgliedsländern unter einen Hut gebracht werden, und eine hundertprozentige Kontrolle kann niemand garantieren.“ Leider trägt eben diese Praxis nicht gerade dazu bei, dass neue Normen mit offenen Armen empfangen werden.

Kreativität ist gefragt

Cornelis Pronk plädiert deshalb dafür, das Handwerk der Metallgestalter und bestimmte handgefertigte Produkte aus der EN 1090 komplett herauszunehmen. Er begründet das mit den hohen Anforderungen, die eine Meisterausbildung bereits hat. Eine Beschwerde bei den Europa-Politikern hält er nicht für sinnvoll, eher bei den jeweiligen europäischen Normenausschüssen, die die Entwürfe erarbeiten sowie bei der Europäischen Metallunion EMU. Die EMU ist der europäische Dachverband nationaler Metallhandwerksverbände, auch des BVM. Dort sind jedoch keine Normungsgremien organisiert.
In den Niederlanden hat Pronk die Einwände bereits formuliert, in Deutschland wurde das nach seiner Aussage von einem Metallgestalter-Kollegen ebenfalls eingereicht. Seitens der Normungsgremien ist die Überarbeitung der Normenteile EN 1090-1 und EN 1090-2 bereits in vollem Gang, die Veröffentlichung für 2018 angekündigt.
Außerdem rät Pronk jedem Handwerker, vor einer Auftragsannahme mit dem Auftraggeber schriftlich abzuklären, ob eine bauaufsichtliche Anforderung besteht oder nicht. Denn ganz gleich ob Neuanfertigung oder Reparatur – die EN 1090 gilt auf jeden Fall und unabhängig davon, ob der Kunde ein Zertifikat verlangt oder nicht. „Notfalls muss ein Auftrag abgelehnt werden oder man muss mit einer zertifizierten Firma zusammenarbeiten. Viele kleinere Unternehmen sind bereits nach EXC 1 zertifiziert und mehr nicht. Man muss erfinderisch sein, dann findet sich eine Lösung“, sagt Pronk.

Gewachsene Kulturlandschaften sind in Gefahr

Karsten Zimmer hat den Eindruck, dass es gar nicht so viele Metallgestalter sind, die mit der Norm nicht zurechtkommen und permanent dagegen wettern. Die tatsächliche Zahl ist allerdings schwer festzumachen.
Einer, der die Zertifizierung nach EN 1090 durchaus als Behinderung seiner Arbeit ansieht, ist Robert Lindner. Er führt einen typischen Ein-Mann-Betrieb in einer ländlichen Gemeinde und ist dort für alle anfallenden Arbeiten zuständig, also vom Gartentürchen oder Handlauf bis zum Schweinetrog oder Rasenmäher. Für diese Produkte braucht er keine Zertifizierung nach EN 1090-1, wohl aber zum Beispiel für Brüstungen und Geländer, die als Absturzsicherungen dienen. Er macht nach eigener Aussage nichts 0-8-15, sondern skizziert Entwürfe und macht sich viele Gedanken über Form und Ausführung der Aufträge. Auch eigene künstlerische Kreationen, die in Ausstellungen gezeigt werden oder die Umsetzung von Kunstwerken für Künstler gehören dazu. Lindner ist Maschinenbaumechaniker-Handwerksmeister und könnte mit diesem Meistertitel auch eine Zweirad-Werkstätte oder einen elektromechanischen Betrieb leiten. Und weil er obendrein noch geprüfter Luft- und Raumfahrzeugschweißer ist, darf er auch Flugzeuge bauen. An über 100 Stück hat er mitgearbeitet.
Robert Lindner wehrt sich gegen die in seinen Augen unsinnigen EU-Verordnungen, die das nationale Recht immer mehr beschneiden. In einem Kleinstbetrieb wie dem seinen, wo der Chef alle Arbeiten selbst ausführt, gibt es nach seinen Worten noch Handwerkerehre. „Qualität ist bei uns Charaktersache, sonst ist man schnell weg. Normen und Vorschriften sind wichtig, aber alles mit Augenmaß“, sagt Lindner. Kleinbetriebe gehören für ihn zur Kulturlandschaft, und er fürchtet, dass durch Verordnungen wie die EN 1090 ein langsames Sterben beginnt. Bei den Landmetzgereien, die früher den Landgasthöfen angeschlossen waren, hat so etwas durch EU-Zertifizierungspflichten schon stattgefunden.

Harmonisierung ja – Gleichmacherei nein

Die Notwendigkeit einer Harmonisierung in der EU sieht Lindner vor allem durch die Tatsache begründet, dass „in einigen anderen Ländern bereits die Ausbildung nicht so gründlich ist wie in Deutschland. Aber anstatt, dass dort Dinge nachgeholt werden, spricht man hier den Meistern quasi ihre Fähigkeiten ab“. Robert Lindner sieht sich als Alleinunternehmer nicht in der Lage, künftig noch mehr Stunden im Büro zu verbringen, um Prozesse zu dokumentieren, die er immer nur selbst erledigt. „Ich verdiene nur Geld, wenn ich in der Werkstatt stehe. Schon jetzt verbringe ich täglich ein bis zwei Stunden im Büro, damit der Betrieb laufen kann.“ Sein Ein-Mann-Betrieb ist nicht so strukturiert wie ein großer, wo es durchaus wichtig ist, Prozesse nachvollziehbar zu dokumentieren und zu beaufsichtigen. „Ich arbeite immer nur an einem Produkt, mache alle Arbeitsgänge selbst und bin für alles verantwortlich. Das ist ein grundsätzlicher Unterschied“, sagt Lindner.
Artikel 5 der Bauproduktenverordnung sieht Ausnahmeregelungen vor, und es gibt wohl die Möglichkeit, sich durch eine Unterschrift beim Auftraggeber gegen eine Zertifikatsforderung abzusichern. Doch da ist Robert Lindner sehr zurückhaltend. Die Handwerkskammer hatte ihm auf Nachfrage mitgeteilt, dass sowas nicht möglich ist. „Was mir bei der ganzen Sache aufstößt, ist die Unsicherheit, die gerade bei den kleinen Betrieben besteht. Ich vermisse eine klare Ansage vom Bundesverband Metall, den Kammern oder den Innungen.“
Für Robert Lindner steht auch in Zukunft fest: Er wird seinen Betrieb nicht zertifizieren lassen und lebt mit der Konsequenz, einige öffentliche und private Aufträge nicht mehr ausführen zu können. Wegen der Notwendigkeit einer Schweißaufsichtsperson wird er bald einen Kurs belegen und freut sich schon, wieder Neues hinzuzulernen. Lindner betont ausdrücklich, dass er im Herzen ein EU-Befürworter ist. Nur wenn Harmonisierung zur Gleichmacherei wird, dann hat er etwas dagegen.

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