Rechtsserie (12)
Verbraucherbauvertrag und LieferantenregressSeit 2018 sind die Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts ergänzt. Daneben wurde ab dem 01.01.2018 die kaufrechtliche Mängelhaftung an die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs angepasst. Die beiden vorgenannten Neuerungen haben eine nicht unerhebliche Bedeutung für das Tagesgeschäft, sodass sich die Baubeteiligten mit den entsprechenden Regularien befassen sollten.
Der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff. BGB)
Um einem vom Gesetzgeber angenommenen besonderen Schutzbedürfnis der Verbraucher beim Abschluss „größerer...