Schallschutz
FVHF-LeitlinieGebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz aufweisen, um die Menschen vor „unzumutbaren Belästigungen“ durch Schallübertragung zu schützen. Diese Forderung wird durch die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ konkretisiert und durch die neue FVHF-Leitlinie „VHF Schall“ ergänzt. Jede Einzelkomponente der Bauart VHF – vom Verankerungsgrund über Unterkonstruktion, Dämmung und Hinterlüftungsraum bis zur Bekleidung, Befestigung und Fugenanteil – kann die schalltechnische Wirkung positiv beeinflussen und sollte in der Planung berücksichtigt werden. Mit der Vorgehängten Hinterlüfteten Fassade (VHF) lassen sich durchweg Verbesserungen in der Größenordnung von +12 dB bis +18 dB bei dem Schalldämm-Maß [∆Rw,direct] erzielen. Schon eine Reduktion des Schalldruckpegels von 10 dB entspricht einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke im Innenraum.
Gegen eine Schutzgebühr von 9,95 Euro kann die Leitlinie „VHF SCHALL“ als PDF bestellt werden: info@fvhf.de