Schneider Dach- & Fassadentag

Normkonforme Flachdächer

Dach Schneider Weimar veranstaltet im Zweijahresturnus einen Dach- und Fassadentag. Dieses Jahr hat das Unternehmen anlässlich der Eröffnung einer neuen Produktionshalle eingeladen. Anfang Juni kamen über 100 Teilnehmer nach Umpferstedt bei Weimar.

Seit vergangenem Jahr sind die Flachdachrichtlinie und die Norm für die Abdichtung von Dächern separat anzuwenden. „Weil die Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09 in der DIN 18531:2017-7, in der die Abdichtung von Dächern und Balkonen beschrieben wird, keine Berücksichtigung mehr findet, ist mancher Dachbauer irritiert, was gilt“, berichtete Knut Brüggemann. „Für Klarheit sorgt, wenn im Vertrag festgehalten wird, welche Vorgaben für die Ausführung anzuwenden sind“, konstatierte der vereidigte Sachverständige.

Seiner Erfahrung nach ergeben sich unterschiedliche Bewertungen in der Ausführung insbesondere in Bezug auf Pfützen in Kehlen. Als Sachverständiger hatte er beispielsweise zwei Industriedächer zu beurteilen – beide mit gleichem Aufbau, beide kein Quergefälle in Kehlen: Bei Anwendung der Flachdachrichtlinie beim Dach in Ulm waren die Pfützen in Kehlen zulässig, bei Anwendung der DIN 18531 für das Dach in Magdeburg waren die Pfützen in Kehlen unzulässig.

Möchte ein Unternehmen für seine Abdichtung Beschwerden des Auftraggebers vermeiden, dann folgt es am besten der Empfehlung von Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Ernst – Präsident der Europäischen Vereinigung dauerhaft dichtes Dach: „Je detaillierter und konkreter Auftraggeber bzw. deren Beauftragte die erwartete Beschaffenheit/Funktionstauglichkeit im Vertrag formulieren, desto kleiner sind nachher die Differenzen hinsichtlich der vertraglich geschuldeten Leistung.“

Fehlerquellen beim Dachbau

Brüggemann referierte des Weiteren zu häufigen Schäden am Dach. Er betonte, dass ein Gefälle der Schlüssel für langlebige Dachabdichtungen ist, und empfahl ein Dachgefälle von mindestens drei Prozent. „Bis fünf Prozent Gefälle kann es zu Pfützenbildung kommen.“ Nach seinen Erfahrungen ist für Dächer ohne nennenswertes Gefälle meist unmittelbar eine Sanierung nötig, ein fachgerecht gebautes Dach sollte dreißig Jahre halten. Für die ersten Foliendächer wird inzwischen eine Lebensdauer von 50 Jahren nachgewiesen.

Brüggemann betonte, dass immer wieder beim Dachaufbau nicht beachtet wird, ob das Dach begehbar sein soll. Ein Dach, das lediglich mit Mineralwolle gedämmt wird, ist definitiv nicht begehbar. „Das Material hat eine sehr geringe Druckfestigkeit/Druckspannung, die vielleicht einmal jährlich für eine Wartungsbegehung ausreicht“, meinte Brüggemann.

Im Grundsatz gilt: Normale Mineralwolldämmung ist nur zu ihrer eigenen Verlegung durch den Dachdecker begehbar. Inzwischen wird es jedoch allmählich Standard, lastverteilende Schichten oberhalb der Wärmedämmung einzusetzen. Die Hersteller bieten dafür einschlägige Produkte an. Zu dieser Entwicklung trägt auch folgender Satz in der DIN 18531 unter Punkt 3.4 Wärmedämmung Absatz 7 bei: „Bei Wärmedämmstoffen aus Mineralwolle müssen für Arbeiten durch Dritte in den Arbeitsbereichen, Wartungswegen und Verkehrswegen lastverteilende Schichten oberhalb der Wärmedämmung angeordnet werden.“  Soll etwas Anderes umgesetzt werden, gilt es beim Bauherren schriftlich Bedenken anzumelden.

Eine Neuerung, was die Abdichtung betrifft (Punkt 3.6) ist die Vorgabe von 1,5 mm zur absoluten Mindestdicke. „Früher gängige 1,2 mm Bahnen können bei normkonformem Vorgehen nicht mehr eingesetzt werden“, stellte Brüggemann fest.

Der Sachverständige geht aufgrund der überarbeiteten Norm künftig von einem veränderten Einsatz von Flüssigkunststoff aus. Punkt 3.6.4.2. regelt die Verarbeitung von Flüssigkunststoff klar, zudem wird geraten, über die Untergrundvorbereitung, die Art der Flüssigkunststoffe, die verwendete Einlage und die verarbeiteten Mengen eine Dokumentation zu erstellen. Einige wesentliche Punkte sind:

Einhaltung der 2,1 mm prüfen

Vorbehandlung mit systemgerechter Grundierung

Untergrundfeuchte max. 6 Gew.-%

Oberflächentemperatur +3K über der Taupunkttemperatur

Mischverhältnisse bei systemkonformen Zuschlägen beachten

Darüber hinaus gibt die Norm vor: Die Verträglichkeit des Flüssigkunststoffs und der bahnförmigen Abdichtungen sowie die dauerhafte wasserdichte Verbindung muss vom Hersteller bzw. den Herstellern bestätigt sein.

Flachdachentwässerung

Thomas Sonntag von Sita Bauelemente informierte über die Flachdachentwässerung: Der Referent wies darauf hin, dass die Art der Entwässerung in der Planung festgelegt werden sollte. Als konventionelle Flachdachentwässerung gilt die Freispiegelentwässerung, bei der durch senkrechte Rohre in den Wänden das Wasser abgeleitet wird. Anders die Druckströmungsentwässerung, bei der über mehrere Rohre in der Decke das Wasser gesammelt und mit einem Rohr in der Wand abgeleitet wird.
Bei Letzterer lassen sich folgende physikalischen Gesetzmäßigkeiten nutzen: Die Dachfläche wird per Saughebereffekt entwässert, das Rohrleitungssystem wird vollgefüllt und der Unterdruck in der Sammelanschlussleitung wirkt sich günstig für das Entwässerungssystem aus.

In jedem Fall sollte bei der Planung ein eventueller Rückstau geregelt werden. Vorgeschrieben sind pro Tiefpunkt mindestens ein Ablauf und eine Notentwässerung, die frei auf das Grundstück entwässern kann. Für Dächer in Leichtbauweise und bei innenliegender Entwässerung ist immer eine Notentwässerung erforderlich, anders bei Massivdächern. Dort ist eine Regenrückhaltung möglich, zu klären bleibt wie.

Parameter für die Berechnung der Haupt- und Notentwässerung sind: Regenspende, Abflussbeiwert, Fläche, Statik, Stau- bzw. Druckhöhe, Ablaufleistung der Gullys und Ablaufleistung des Rohrsystems. Für die Notentwässerung sind drei Varianten gängig: Attika Gullys (nach DIN EN 1253), ein Sicherheitsschlitz in der Attika oder ein verrohrtes Notablaufsystem. Sonntag riet in jedem Fall, die Ablaufmenge der dafür angebotenen Produkte im Vergleich zu prüfen.

Die Wartung der Dachentwässerung regelt die DIN 1986-3 vom November 2004. Demnach müssen Dachabläufe und Notüberläufe auf Verunreinigungen und Zustand halbjährlich kontrolliert und gegebenenfalls gereinigt werden. „Fehlende Teile sind zu ersetzen.“ Sichtbare Leistungen brauchen nur im jährlichen Turnus auf Zustand, Dichtheit, Befestigung und Außenkorrosion geprüft zu werden.

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Ausgabe 1-2/2022

Dach Schneider Weimar

Michael Schneider, Geschäftsführer

„Wir alle sollten uns glücklich schätzen, dass die Baubranche so geringfügig von der Krise betroffen ist. Unser tägliches Arbeiten ist nicht wesentlich von Corona beeinflusst. Immer wieder kam es...

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