Türen in Flucht- und Rettungswegen
Das ist zu beachtenBei einer Gefahrensituation müssen Menschen ein Gebäude durch Türen verlassen können, die leicht und zuverlässig öffnen. Die Hauptanforderung an eine Flucht- oder Notausgangstür ist deshalb, dass diese durch eine einzige Betätigung öffnet, also dass der Beschlag die Tür auch ohne Schlüssel freigibt.
Die spezielle Fluchtfunktion einer Tür wird nur im Zusammenspiel aus Türblatt, Zarge und Beschlagteilen erreicht. Für „Fluchttüren“ wird in den Produktnormen EN 14351-1 für Fenster und Außentüren sowie prEN 14351-2 für Innentüren als wesentliches Merkmal die „Fähigkeit zur Freigabe“ genannt. Für eine erfolgreiche Ausschreibung muss der Planer die Einflüsse der „individuellen“ Einbausituation berücksichtigen und festlegen, ob die Beschläge eine Notausgangs- oder Panikfunktion haben sollen. Eine Tür mit Beschlägen nach EN 179 ist ausreichend, wenn die Nutzer über den Notausgang und dessen...