ift Tür- und Tortage 2016

Die CE-Marktüberwachung greift

Die Tür- und Tortage in Rosenheim sind für die Branche ein fixer Termin. Rund 340 Teilnehmer und fast 30 Fachvorträge bestätigen den Expertentreff. Dieses Jahr nahm das ift die Veranstaltung zum Anlass, das Technologiezentrum (TZ) mit 400 Gästen feierlich zu eröffnen.

Mit einem Investitionsvolumen von 7,5 Millionen Euro ist auf einer Nutzfläche von 3.000 m² eines der modernsten Prüfzentren für Bauelemente entstanden. Großformatige Türen, Tore, Fassaden und Leichtbauwände mit Abmessungen bis zu 8 x 5 Metern werden hier auf Dauerfunktion, Einbruchhemmung, Windlast, Luft-, Wind- und Schlagregendichtheit sowie auf Rauchschutz und Feuerwiderstand geprüft. Darüber hinaus wurde ein Labor zur Prüfung der elektrischen und funktionalen Sicherheit automatischer Antriebe und Steuerungen eingerichtet. Die Bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner nahm an den Eröffnungsfeierlichkeiten teil und bekräftigte die Förderung durch den Freistaat Bayern.

Marktüberwachung funktioniert

Ayse Aslan ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf für die Marktüberwachung europäisch harmonisierter Bauprodukte zuständig. Während der Tür- und Tortage berichtete sie, wie die föderalen Strukturen der Marktüberwachung greifen und schilderte einen Fall, bei dem ihre Behörde ca. 1.800 t Stahlhohlprofile ohne gültiges CE-Kennzeichen aus dem Verkehr gezogen hat.

Im Fokus der prüfenden Behörden stehen alle CE-kennzeichnungspflichtigen Bauprodukte. Auf der Baustelle verarbeitete Produkte fallen allerdings nicht mehr in den Arbeitsbereich der Marktaufsicht. Deren Vorgehen ist einerseits aktiv: nach dem Marktüberwachungsprogramm und mit stichprobenartigen Kontrollen bei Wirtschaftsakteuren. Und andererseits reaktiv: bei Anzeigen, Beschwerden, Hinweisen, Zollmeldungen, RAPEX-Meldungen und Übergaben durch die MÜ-Behörde.
Wie Aslan referierte, sind derzeit ca. 26 Produkte, für die die harmonisierte europäische Norm (hEN) gilt, im Visier der Marktüberwachung, darunter warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen, Raumheizer für feste Brennstoffe, Fenster und Außentüren, PVC-Bodenbeläge und Raumwarnmelder.
Die Angaben auf der Leistungserklärung (LE) sind Dreh- und Angelpunkt des CE-Kennzeichens. Aslan konstatierte: „Die Hersteller dürfen erst dann eine CE-Kennzeichnung an ihre Bauprodukte anbringen, wenn sie eine Leistungserklärung erstellt haben.“ Weiter gibt die BauPVO vor: Sollte ein in Verkehr gebrachtes Produkt nicht der Leistungserklärung entsprechen, dann muss der Hersteller sofort die nötigen Korrekturmaßnahmen ergreifen.
Aslan informierte, dass es wohl möglich ist, die LE für ein Produkt auf der Website zur Verfügung zu stellen. Allerdings muss in den Dokumenten, die an den Bauherren/Architekten übergeben werden, hingewiesen werden, dass die LE auf der Website des Herstellers für den Download bereitsteht.
Maßnahmen bei mangelhaften Bauprodukten sind die Einschränkung/Untersagung der Bereitstellung des Produkts auf dem Markt. Die Rücknahme bzw. der Rückruf vom Markt, die Warnung der Verwender und die Beseitigung des Produkts. Diese können mit Zwangsgeldern oder einem Bußgeld durchgesetzt werden.
Von der Anzeige bis zum Abschluss des Falls kann ein Jahr vergehen. So war es jedenfalls bei den Stahlprofilen, deren CE-Kennzeichnung ein Prüfinstitut für Ziegelsteine ausgestellt hatte. Zunächst wurden 90 t mit dem gefälschten Zertifikat aus dem Verkehr gezogen. Nachdem Handelswege u.a. bis nach Litauen, China und Slowenien zurückverfolgt waren, hatte sich die Menge der nicht zugelassenen Profile auf 1.850 t summiert. Aber es fehlte nicht nur die formelle Konformität, es haperte auch an der materiellen: Der Prüfbericht des MPA NRW hat ergeben, die Schweißnähte und auch die chemische Zusammensetzung entsprechen nicht der harmonisierten Norm. Die Prüfbescheinigungen und Produktprüfungswerte differieren.
In Konsequenz wurde den Wirtschaftsakteuren untersagt, diese Stahlhohlprofile auf dem Markt bereitzustellen, die CE-Kennzeichnung mussten sie entfernen. Zudem waren sie verpflichtet, die Behörden über den weiteren Handelsweg zu informieren und ihre Handelspartner über die Mangelware. Nachweise darüber mussten der Marktüberwachungsbehörde vorgelegt werden. Im Ergebnis wurden die mangelhaften Stahlprofile aus Achterbahnen, Krahnbahnen, Lastenaufzügen und weiteren Produkten im Maschinen- und Anlagenbau wieder ausgebaut. Wenn der Einkaufswarenwert der Stahlhohlprofile ca. 1 Million Euro betrug, der wirtschaftliche Schaden lag um ein Vielfaches höher, wie Aslan betonte. ⇥ma ◊

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