Stadler Treppen
Systeme für den BrandschutzAn die Anforderungen des Brandschutzes lassen sich Flachstahlwangentreppen, Zweiholmtreppen oder Spindeltreppen anpassen. Die speziellen Anforderungen werden grundsätzlich in der Musterbauordnung (MBO), bzw. auf Landesebene in der Landesbauordnung (LBO) festgelegt. Hier unterscheidet die MBO in nicht notwendige und notwendige Treppen, wobei die notwendigen Treppen und Treppenräume zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege bilden. Bei den notwendigen Treppen müssen tragende Teile entsprechend der jeweiligen Gebäudeklasse (GK) 1 bis 5 ausgeführt werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die GK, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz. Auf dieser Grundlage prüfen und entscheiden die Treppenbauer, wie der Auftrag zu planen und auszuführen ist.
Bei den höheren Gebäudeklassen wie etwa GK 3, wird streng nach den Vorgaben der MBO vorgegangen: So müssen die tragenden Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen oder feuerhemmend (F30) ausgeführt sein. Eine klassische Zweiholmtreppe – eine der am häufigsten verwendeten Treppen beim Bau – mit Stahlholmen als tragendem Teil entsprechen dieser Forderung.
Wird bei der Wahl der Treppenstufen Holz avisiert, muss dieses – da eigentlich brennbares Material und damit nicht zulässig – entweder eine Blechstufe als Unterkonstruktion erhalten, welche dann als das tragende Bauteil gilt. Oder aber, je nach Abbrandrate des Holzes, die Holzstufe muss stärker ausgeführt werden, um eine Feuerwiderstandsdauer von 30 min zu gewährleisten: Tragende Teile, die in GK 4 zum Einsatz kommen, dürfen nur aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Daher führt Stadler Treppen in dieser Klasse zum Beispiel mit einer Stahlunterkonstruktion kombiniert mit Blechstufen aus. Auch ein Belag mit Stein oder mit Holz ist möglich, da das Holz keine tragende Funktion übernimmt. Die Gebäudeklasse 5 verhält sich bei der Treppenplanung identisch zur GK 4 mit der Ausnahme, dass die Stahlbauteile mit einem Brandschutzanstrich durch einen zugelassenen Maler ausgeführt werden müssen.
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