Corona Handlungshilfen
05.03.2021 |Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall hat die Hilfestellung zur Umsetzung des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards und der Arbeitsschutzregel aktualisiert. Die Unterlage lässt sich hier herunterladen.
Damit berücksichtigen die Handlungshilfen unter anderem die jetzt geltenden Höhen von Abtrennungen über dem Fußboden: 1,50 Meter zwischen sitzenden Personen, 1,80 zwischen sitzenden und gegenüberstehenden Personen sowie 2,00 Meter zwischen stehenden Personen. Auch die konkretisierten Vorgaben im Bereich Lüften sind in die aktualisierten Handlungshilfen mit eingeflossen. So konkretisieren die BGHM-Handlungshilfen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, den Ende Februar 2021 aktualisierten bundesweit einheitlichen Mindeststandard für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, branchenspezifisch und erleichtern die Umsetzung der Anforderungen der ebenfalls Ende Februar 2021 aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die am 27. Januar 2021 in Kraft trat, wird in den Handlungshilfen der BGHM berücksichtigt. Diese Verordnung ist vorerst bis zum 15. März gültig, der Gesetzgeber hat aktuell eine Verlängerung bis zum 30. April angekündigt. Sie verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu weitergehenden Maßnahmen im Infektionsschutz, um Kontakte zu reduzieren. Außerdem gilt mit der neuen Verordnung die Verpflichtung, mindestens medizinischen Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise FFP2-, N95- oder KN95-Masken zu tragen – etwa wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, die maximale Raumbelegung erreicht ist oder bei Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist.