Betrug bei Mindestlohn
Ca. 1.715 Betrugsfälle im ersten Halbjahr 25.10.2021 |Der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Robert Feiger, hat die hohe Zahl von Betrügereien beim Mindestlohn beklagt. Der IG BAU-Chef verwies auf aktuelle Zahlen des Bundesfinanzministeriums für das erste Halbjahr. Danach leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den ersten sechs Monaten bundesweit 1.715 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen ein – Fälle, in denen entweder der gesetzliche Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne nicht korrekt an Arbeitnehmer gezahlt wurden. Als Folge der kriminellen Praktiken sind danach im ersten Halbjahr Bußgelder von fast 7,5 Millionen Euro wegen Mindestlohnverstößen verhängt worden.
Besonders kritisch bewertet der IG BAU-Vorsitzende die Situation auf dem Bau, wo eigene Branchenmindestlöhne gelten: „Nach den der IG BAU vorliegenden Zahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup mitgeteilt hat, wurden im ersten Halbjahr 490 Fälle von Mindestlohnbetrug allein auf Baustellen aufgedeckt – das ist mehr als jedes vierte Ermittlungsverfahren. Zudem wurden über 2 Millionen Euro Bußgelder verhängt.“ Auch wenn sich der ganz überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhalte, sorgten „schwarzen Schafe“ mit ihren Machenschaften immer noch für „Wild-West-Methoden“ auf Baustellen.
Vor dem Hintergrund der Pläne zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, fordert Feiger wirkungsvollere Maßnahmen gegen Mindestlohnbetrüger: „Den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben, ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Davon werden rund 10 Millionen Beschäftigte profitieren. Umso notwendiger wird es sein, die geplante Erhöhung dann auch überall durchzusetzen und deutlich effektiver dafür zu sorgen, dass kriminelle Mindestlohnverweigerer möglichst keine Chance mehr haben.“ In diesem Zusammenhang forderte Feiger eine weitere personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und eine deutliche Erhöhung der Bußgelder: „Ein stärkerer Kontrolldruck und eine größere Abschreckungswirkung sind erforderlich – im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse der ehrlichen Unternehmen.“