Whitepaper
GEG und Gebäudeautomation
Mindestanforderungen GEG 2024 17.10.2023 |Das Gewerk der Gebäudeautomation erhält mit dem GEG 2024 eine stärkere Bedeutung. Erste Mindestanforderungen sind enthalten; im Wesentlichen sind das:
- Betonung der Gebäudeautomation als Möglichkeit zu einem energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb bei gleichzeitiger Entlastung des Betriebspersonals
- Neu zu errichtende Nicht-Wohngebäude müssen ab Anfang 2024 einen Mindest-Automationsgrad (*) erfüllen
- Nicht-Wohngebäude im Bestand mit einer Heizung- bzw. Klimaanlage > 290 kW sind bis Ende 2024 mit einem Mindest-Automationsgrad (*) nachzurüsten!
In diesem Zusammenhang sollte bei Bauprojekten im Nichtwohngebäude-Sektor der Umgang mit zwei Normen fester Bestandteil werden: Zum einen der DIN V 18511, Teil 11 zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bzw. Nutzung der Förderfähigkeit sowie zum anderen der ISO 52120 zur Abschätzung des energetischen Einsparpotenzials durch Gebäudeautomation.