Feuerverzinken nach EN 1090
Einige ausführende Unternehmen sind immer noch verunsichert, welche Voraussetzungen ihre Feuerverzinkereien erfüllen müssen, damit sie den Anforderungen nach DIN EN 1090 gerecht werden. Die Verantwortung für normgerechtes Feuerverzinken liegt nämlich beim Metallbauunternehmen. Das Institut für Feuerverzinken in Düsseldorf hat deshalb zu diesem Thema eine Pressemitteilung verfasst, die offene Fagen klären soll:
Im Hinblick auf das Feuerverzinken hat die seit 2014 gültige EN 1090 in Deutschland nur minimale Veränderungen erfordert. Denn für das Feuerverzinken von Stahlbauteilen wurde bereits im Jahre 2009 mit der DASt-Richtlinie 022 eine verbindliche technische Regel eingeführt, die seit dieser Zeit eine werkseigene Produktionskontrolle in Verbindung mit externer Überwachung und Zertifizierung vorschreibt.
Das seit 2009 etablierte System versetzt nach DASt-Richtlinie 022 zertifizierte Feuerverzinkereien in die Lage ihrem Auftraggeber die Übereinstimmung der erbrachten Leistung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik nachzuweisen. Dies dokumentieren die Unternehmen mit dem Ü-Zeichen nach DASt-Richtlinie. DASt 022 zertifizierte Feuerverzinkereien erfüllen somit auch die Anforderungen an den Korrosionsschutz nach EN 1090. Hersteller tragender Stahlbauteile werden bei Auswahl und Beauftragung von nach DASt-022 zertifizierten Feuerverzinkereien hinsichtlich des Korrosionsschutzes dem neuen europäischen Stahlbauregelwerk EN 1090 gerecht. Eine zusätzliche Zertifizierung von Feuerverzinkereien nach EN 1090-1 ist auf freiwilliger Basis grundsätzlich möglich, aber nicht verbindlich erforderlich um den Anforderungen der EN 1090-1 zu entsprechen. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn der Auftraggeber über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Anforderungen stellt. red