Feuerverzinken & Brandschutz
ZiE oder vBG nicht mehr nötig
Der Brandschutz durch Feuerverzinken hat sich in kurzer Zeit als wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu etablierten Brandschutzsystemen erwiesen und bereits vielfach Anwendung gefunden wie das Institut für Feuerverzinken informiert. Bislang war in Deutschland war eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) nötig. Mit der Aufnahme der DASt-Richtlinie 027 „Ermittlung der Bauteiltemperatur feuerverzinkter Stahlbauteile im Brandfall“ (als PDF zum Herunterladen unten an) in die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB 2023/1 ist zukünftig eine ZiE beziehungsweise vBG nicht mehr erforderlich, weil hierdurch der Brandschutz durch Feuerverzinken zur geregelten Bauweise erklärt wurde.
Da das Baurecht zur Hoheit der Bundesländer gehört, muss die MVV TB 2023/1 noch von den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden, um dort Gültigkeit zu erlangen. Für Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ist dies bereits geschehen, in den anderen Bundesländern ist erfahrungsgemäß mit einer Umsetzung der MVV TB 2023/1 in den nächsten Monaten zu rechnen. Eine aktuelle Übersicht über den Umsetzungsstand der MVV TB 2023/1 bietet das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als oberste technische Baubehörde im PDF „Stand der Umsetzung…“ unter: ht
Durch Feuerverzinken wird der Feuerwiderstand von Stahlkonstruktionen verbessert, da feuerverzinkte Stähle sich durch eine geringere Emissivität auszeichnen. Emissivität ist ein Maß dafür, wie stark ein Material Wärmestrahlung mit seiner Umgebung austauscht. Gerade in der Anfangsphase eines Brandes führen verringerte Werte der Emissivität zu einer deutlich verzögerten Erwärmung der Stahlbauteile und können insbesondere bei Bauteilen mit einer ausreichenden Massivität wesentlich dazu beitragen, einen geforderten Feuerwiderstand von R30 zu erreichen. Bereits realisierte Bauprojekte zeigen das vielfältige Einsatzspektrum des Brandschutzes durch Feuerverzinken im Stahlbau. Hallenbauten, Wohn- und Geschäftshäuser, Einzelstützen, Laubengangkonstruktionen oder Bauten wie Dachlandplätze oder industrielle Aufstockungen sind nur einige Beispiele hierfür. Wer die Feuerverzinkung als Brandschutz einsetzen will, der muss mittels einer Heißbemessung den rechnerischen Nachweis erbringen. Hierfür bietet das Institut Feuerverzinken ein kostenloses Bemessungstool an.