Förderung von Querschnittstechnologien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn bietet interessante Fördermöglichkeiten - auch für kleine Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien investieren. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Förderverfahren:

Zum einen wird der Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten mit einem Netto-Investitionsvolumen von 5.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro gefördert. Da der Anschaffungspreis für Maschinen in Metallbaubetrieben meist über 30.000 Euro liegt, ist für die Metallbaubranche vor allem das zweite Verfahren, die systemische Optimierung, interessant.

Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen die Querschnittstechnologien:

•    Elektrische Motoren und Antriebe

•    Pumpen

•    Raumlufttechnische Anlagen

•    Druckluftsysteme

•    Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung (nur für Raumlufttechnische

•    Anlagen und Druckluftsysteme)

Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt.

Das zweite Verfahren ist die sogenannte systemische Optimierung. Hierbei wird auf Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts sowohl der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro als auch der Ersatz und die Erneuerung von Anlagen oder Anlagenteilen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern, gefördert.

Entscheidend ist, dass nicht die Maschine als solche gefördert wird, sondern bestimmte Teile wie beispielsweise Pumpen oder Motoren. Das heißt, aus den Unterlagen müssen die Anschaffungskosten für diese einzelnen Maschinenbestandteile und die jeweiligen technischen Effizienzkriterien hervorgehen.

Vor Beginn der Investition ist durch einen Energieberater ein Energieeinsparkonzept zu erstellen, in dem die Verwendung von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Optimierung des betrachteten Systems des Antragstellers geprüft und bewertet wurde. Die Kosten für die Energieberatung können ebenfalls bis zu 60 % bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass der beauftragte Energieberater auf der KFW-Beraterbörse gelistet ist. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Energieeinsparung von mindestens 25 % erzielt und nachgewiesen wird.

Neben den genannten Querschnittstechnologien im Bereich der Einzelmaßnahmen werden im Rahmen der systemischen Optimierung auch Beleuchtungsanlagen gefördert.

Nachdem der Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle eingereicht wurde, bleiben neun Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Sind die Unterlagen vollständig, kann der Antragsteller durchaus nach acht Wochen schon mit einem Zuwendungsbescheid rechnen. In diesem Fall bleibt ausreichend Zeit, die Maschine erst zu bestellen, wenn die schriftliche Zusage der Förderung vorliegt.

Weiterführende Dokumente finden Sie unter:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien

https://beraterboerse.kfw.de/

Info & Kontakte

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Querschnittstechnologien

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Tel. 06196 908 183

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