KfW 159 fördert Hausautomation
Das Programm 159 fördert z.B. automatisierte Türkommunikation, Heizung- und Klimatechnik und Sicherheit sowie Gefahrenabwehr.
Wie die Kfw meldet, können bis zu 100 %, max. 50.000 Euro pro Wohneinheit, der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z. B. Planungs- und Beratungsleistungen) finanziert werden. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Beim Ersterwerb von neu barrierereduzierten Wohngebäuden/Wohnungseigentum ist die Bemessungsgrundlage die Summe der barrierereduzierenden Investitionen bezogen auf die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.
Mit dem Programm wird die bedarfsgerechte Verminderung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer gefördert.
Im Gebäudebestand ist völlige Barrierefreiheit aufgrund der baulichen Gegebenheiten in der Regel weder vollständig umsetzbar noch für die Mehrzahl der Nutzer erforderlich. Das Programm basiert daher auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen und für Bestandsanpassungen definierten Förderbausteinen.
Alle barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden müssen technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen.
Grundsätzlich werden dabei alle Kosten gefördert, die für die fachgerechte Ausführung der förderfähigen Maßnahmen erforderlich sind.
Seit dem 01.10.2014 bietet die KfW-Bank einen Investitionszuschuss (455) für private Eigentümer an, die Wohnraum barrierereduziert umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen. Wird nach dem Standard Altersgerechtes Haus umgebaut, können 10% der förderfähigen Investitionskosten - max. 5.000 Euro pro Wohneinheit - bezuschusst werden. Bei einzelnen Umbaumaßnahmen sind es 8% der förderfähigen Investitionskosten, also max. 4.000 Euro pro Wohneinheit. Dieser Zuschuss ist kombinierbar mit Zuschüssen der sozialen Pflegeversicherung und anderen Fördermitteln der KfW oder kann als Alternative zum Kredit Altersgerecht Umbauen (159) beantragt werden.red