Zuschuss für Einbruchschutz

Die KfW hat den Zuschuss „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“ in ihrem Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ erhöht. Für Investitionen von 500 Euro bis 1.000 Euro gibt es nun statt zehn Prozent 20 Prozent Zuschuss, das kann pro Antrag 100 bis 200 Euro sein. Dies soll vor allem Mietern zugutekommen. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen Investitionskosten mit 10 Prozent.
Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten. red, 3.10.2017

www.fvsb.de


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