KfW stützt Barrierefreiheit
Zuschuss oder Kredit 27.01.2020 |
Foto: Hörmann
Die KfW bietet Eigentümern und Mietern Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen in Höhe von maximal 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten an. Die Zuschusshöhe beläuft sich auf 200 bis 6.250 Euro, die Mindestinvestitionskosten betragen 2.000 Euro. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro bereit. Alternativ kann auch – wie bislang schon möglich – die Kreditvariante in Anspruch genommen werden: Die Höhe liegt bei bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit bei 0,78 Prozent effektivem Jahreszins.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass das Interesse an Zuschüssen für barrierereduzierende Maßnahmen sehr hoch ist. Die Fördergelder waren recht rasch erschöpft. Die im August 2018 bereitgestellten 75 Millionen Euro etwa waren bereits im Oktober 2019 aufgebraucht.
Eigentümer und Mieter müssen bei der Beantragung der Zuschüsse Folgendes beachten: Die KfW fördert nur Vorhaben, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen wurden. Interessierte sollten sich zunächst beraten lassen, welche barrierereduzierende Maßnahmen bei ihnen sinnvoll sind und sich ein Angebot ausstellen lassen. Mit dem Angebot kann dann der Förderzuschuss bei der KfW beantragt werden.