Fördermittel 2017 Einbruchschutz/Barrierefreiheit
Nachdem die Fördermittel in 2016 bereits im dritten Quartal aufgebraucht waren, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Zuschüsse der KfW-Bankengruppe der Förderprogramme zum Einbruchsschutz und zur Barrierefreiheit für 2017 aufgestockt. Der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V. informiert in seiner jüngsten Pressemitteilung:
Bürgern, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, stehen insgesamt 50 Millionen Euro statt wie im vergangenen Jahr 10 Millionen Euro als Zuschuss für den Einbruchschutz zur Verfügung. Der Zuschuss für die Barrierefreiheit wurde von 49 Millionen Euro auf 75 Millionen Euro erhöht. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. „Wir als Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie freuen uns über diese Aufstockung, denn gerade in Sachen Einbruchschutz besteht ein hoher Nachholbedarf“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) e.V.
Fördergrenzen
Möchte man den Zuschuss für Einbruchschutz in Höhe von zehn Prozent erhalten, muss mindestens 2.000 Euro investiert werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von 200 Euro bis maximal 1.500 Euro zu erhalten. Zudem können in Kombination mit dem Antrag auf Einbruchschutz auch zusätzliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung beantragt werden. Hier gilt dann ein erhöhter Zuschuss. Dieser beträgt dann je nach Höhe der Investitionskosten 200 Euro bis maximal 6.250 Euro. „Der Antrag bei der KfW lohnt, es ist nur zu beachten, dass der Antrag vor dem Umbaubeginn gestellt werden muss“, erläutert Stephan Schmidt.
Gängige Sicherheitstechnik
Für den richtigen Einbruchschutz sollten einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren mit einem entsprechenden Schloss nicht fehlen. Hier kommen spezielle Schließzylinder, Schutzbeschläge und Schließbleche zum Einsatz. Für bereits vorhandene Türen ist ein Nachrüsten mit einbruchhemmenden Produkten wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen, Zusatzschlösser und Querriegelschlösser zu empfehlen. Zudem sollten Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren mit einbruchhemmenden Fensterbeschlägen, wie den sogenannten Pilzkopfzapfen-Beschlägen, versehen sein.
Bei beiden KfW-Förderprogrammen gibt es verschiedene Möglichkeiten in den Einbruchschutz zu investieren. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehören beispielsweise der Austausch von Haus- und Wohnungstüren sowie Fenstern und Fenstertüren, die Installation von Alarm- und Einbruchmeldeanlagen, der Einbau von Gegensprechanlagen sowie das Nachrüsten einbruchhemmender Produkte wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser.
red, 10.1. 2017